Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 87

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4. Dem § 28 wird folgender Abs. xx angefügt:

„(xx) § 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/xxxx tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.““

24. In Art. 18 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

„1a. Nach § 29 wird folgender § 29a samt Überschrift eingefügt:

„Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot)

§ 29a. Lehrpersonen haben als Vorgesetzte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ihren Vorgesetzten sowie einander mit Ach­tung zu begegnen und zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammenarbeit beizutragen. Sie haben im Umgang mit ihren Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verhaltensweisen oder das Schaffen von Ar­beitsbedingungen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind.““

25. In Art. 18 lautet die Z 2

„2. § 127 wird folgender Abs. XX angefügt:

„(XX) § 4 Abs. 1 Z 1 lit. b und § 29a samt Überschrift in der Fassung des Bundesge­setzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.““

Begründung

Umsetzung des Gehaltsabschlusses mit den Gewerkschaften des öffentlichen Diens­tes. Unter Zugrundelegung der Bezugssummen und der vereinbarten Erhöhung ergibt sich ein zugrundegelegter Mehraufwand von 111,2 Mio. €. Durch Berücksichtigung der durchgehenden Staffelwirksamkeit und der damit verbundenen Auswirkungen auf Zula­gen und Nebengebühren bzw. Dienstgeberbeiträge ergeben sich insgesamt Mehrkos­ten von 114,9 Mio. € jährlich.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


15.07.10

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ich kann mich dem Dank des Kollegen Pendl an die Beamten anschlie­ßen. Die Beamten arbeiten gewissenhaft und gut in diesem Staat, das möchte ich hier einmal festhalten.

Nun zum Gesetz, und da kann ich mich nicht mehr sehr vielem von dem, was zuvor gesagt worden ist, anschließen.

Ich möchte betreffend das Mobbing-Verbot, das ich im öffentlichen Dienst zwar für gut befinde, das mir auf der anderen Seite aber etwas zu ungenau ist, ins Detail gehen. Wenn ich an Mobbing denke, dann fällt mir die Post ein: Wenn man bedenkt, wie man mit den Postbeamten umgegangen ist, die man nicht mehr gebraucht hat, dann, glaube ich, sollte der Staat bei sich selbst anfangen und diese Mobbing-Sache einmal bei sich selbst prüfen! Dann kommt er vielleicht drauf, dass er hier in vielen Bereichen ganz falsch liegt.

 


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