Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 88

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine Damen und Herren, die Gehaltserhöhung der Beamten von 0,9 Prozent – ge­staffelt, das heißt, für die unteren Einkommen gibt es ein wenig mehr –, möchte ich Ihnen hier ein wenig aufgliedern.

In der Zeitung „ÖSTERREICH“ habe ich gestern gelesen (Abg. Neugebauer: Die ist „gut“ informiert!): 500 € Erhöhung für jeden Beamten! – Das ist natürlich ein totaler Schwachsinn. Wenn man das herunterbricht, ich habe es mir ausgerechnet, ist das leider nur der Schnitt. Das würde ein Grundeinkommen von 3 540 € im Monat, 14-mal jährlich, bedeuten, das viele, viele Beamte gar nicht haben.

Ich möchte Ihnen das am Beispiel eines Exekutivbeamten mit 15 Dienstjahren vorrech­nen, der monatlich zirka 1 700 € brutto verdient: Der kommt dann, wenn ich das richtig ausgerechnet habe, auf 15,30 € im Monat oder 214,20 € im Jahr mehr – und ist damit weit weg von diesen genannten 500 €.

Oder, wenn ich vorhin schon die Post angesprochen habe: Ein Postbeamter mit 1 300 € brutto kommt dann auf 11,70 € im Monat und 163,80 € im Jahr mehr.

Mir wäre es lieber, wenn man da in die Höhe gehen würde, indem man bei den Bonzen mit den großen Gehältern – wenn ich an einen Sektionschef mit 8 860 € denke – eine Nulllohnrunde einführt und den kleinen Beamten dadurch wesentlich mehr geben könn­te. Das wäre der richtige Schritt, das ist die Forderung des BZÖ. (Beifall beim BZÖ.)

Was mich auch stark verwundert hat, war, dass der Abschluss für die Pensionisten vor dem Abschluss für die Aktivbezüge erfolgt ist. Ich glaube, man sollte zuerst die Aktiv­bezüge beschließen und dann die Pensionsanpassungen machen. Ich glaube, auch hier wäre Handlungsbedarf für die Regierung gegeben.

Frau Ministerin, Sie kennen meine alte Forderung nach einem Exekutivdienstgesetz für Exekutivbeamte. Gerade diese sind immer besonderen Gefahren und besonderen Si­tuationen ausgesetzt, und ich glaube, es wäre angemessen, wenn wir diesen Beamten einen angemessenen Grundlohn geben würden, damit sie eben nicht auf die Nebenge­bühren, auf die sie mittlerweile wirklich angewiesen sind, um überleben zu können, an­gewiesen sind, sondern ausgeruht in den Dienst gehen können. – Heute muss ein Exe­kutivbeamter teilweise 100 Überstunden und mehr leisten für ein angemessenes Ge­halt, mit dem er seine Familie, vielleicht vierköpfig, durchbringt und er sich die Woh­nung leisten und überleben kann.

Das kann es nicht sein, Frau Ministerin! Hier noch einmal mein Appell betreffend das Exekutivdienstgesetz: Wirken Sie da ein! Es ist eine alte Forderung, und ich möchte Sie hier noch einmal auffordern, hier etwas weiterzubringen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, dass nur ausgeruhte Beamte auch eine gute Leistung bringen, speziell im Exekutivbereich. Wir wissen, dort häufen sich die Burn-out-Krankenstände! Kollege Herbert hat es bereits angesprochen, nämlich diesen Krankenstands-Aufhebungspara­graphen, der die Exekutivbeamten, die wirklich sehr vielen Gefahren ausgesetzt sind und oftmals auch körperlichen Schaden erleiden, stark benachteiligt. Diese kommen dann unschuldig zum Handkuss, weil sie, wenn sie länger als einen Monat krank sind, dann ein Mini-Gehalt bekommen und nicht wissen, wie sie durchkommen sollen. Diese idiotische Klausel, sage ich einmal, gehört geändert. Das werden wir absolut unterstüt­zen.

Auch die Frauenquote möchte ich noch ansprechen, die mir mit 45 Prozent in Füh­rungspositionen zu hoch erscheint. – Frau Minister! Wir haben derzeit bei der Exeku­tive eine Frauenquote von zirka 12 Prozent. Wenn ich das jetzt auf 45 Prozent Frauen in Führungspositionen umlege, dann ist das ein Unverhältnis, das nicht stimmt und eine Bevorzugung der Frauen wäre. Gerecht wäre es, wenn man diese 12 Prozent in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite