Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 94

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Das gebe ich bereits an dieser Stelle bekannt. Das heißt, ich werde nicht einläuten, weil wir die Debatte zu Ende führen werden.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. 4 Minuten gewünschte Rede­zeit. – Bitte.

 


15.31.51

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich möchte ein paar weitere Punkte der Dienstrechts-Novelle herausgreifen, weil ich meine, dass sie genauso erwähnenswert sind, weil sie in der Novellierung Eingang gefunden haben.

Alle reden über Mobbing, und weil alle über Mobbing reden, wird dieser Begriff schon häufig inflationär verwendet. Streit zwischen Kollegen, eine Schikane des Vorgesetzten oder eine unverschämte Bemerkung eines Kollegen werden oft als Mobbing bezeich­net. Es ist daher kein Wunder, dass wirkliche Opfer von Mobbing es dann oft sehr schwer haben, Gehör zu finden. Die Betroffenen haben oft sehr schmerzliche Erfahrun­gen gemacht und Benachteiligungen am Arbeitsplatz erfahren. Es gibt auch Betroffene, die gekündigt worden sind, und zwar aus dem Grund, weil sie krank geworden sind und ihrem Dienst nicht mehr nachkommen konnten. Sie wurden dauerhaft krank, nicht nur körperlich, sondern vor allen Dingen auch seelisch krank.

Daher bin ich sehr froh, dass in dieser Novelle das erste Mal das Mobbing-Verbot fest­geschrieben wird und ab 1. Jänner des nächsten Jahres gültig sein soll, denn für mich ist Mobbing eine Dienstpflichtverletzung, und als solche wird sie jetzt in diesem Ge­setz auch festgeschrieben. Das ist erstmals eine Dienstpflichtverletzung der Täter, und die kann zu Konsequenzen führen, wie die Frau Ministerin bereits ausgeführt hat.

Dass die Führungskräfte eine Weiterbildung brauchen und vor allen Dingen einen flä­chendeckenden Zugang zur Führungskräfteausbildung, ist jetzt auch sichergestellt. Das ist wichtig, denn Führungskräfte haben in der jetzigen Zeit immer schwierigere Aufgaben zu erfüllen. Es sind oft mehr Aufgaben mit weniger Personal zu erfüllen, da­her wird auch deren Situation viel, viel schlimmer.

Dass die Frauenquote von 40 auf 45 Prozent angehoben wird, freut mich besonders. Ihre Ängste, Herr Kollege Herbert, werden schon dadurch abgefangen, dass das Aus­wahlverfahren ein sehr transparentes wird. Da Kenntnisse und Fähigkeiten genau ge­wichtet werden, brauchen Sie, denke ich, wirklich keine Bedenken zu haben, dass Frauen zu Unrecht bevorzugt werden.

In Bezug auf die Umsetzung und speziell auf die Forderungen, die unsere Frau Bun­desministerin Gabi Heinisch-Hosek immer wieder erhoben hat, ist der öffentliche Dienst ein absolutes Vorzeigebeispiel. Wenn die Frauenförderung auch in privaten Betrieben so wie im öffentlichen Dienst funktionieren würde, und auch in dem Sinne, dass es eine Offenlegung der Gehälter gäbe, wäre, glaube ich, ein riesiger Schritt getan.

Als weiteren Punkt möchte ich die Erhöhung des Kilometergeldes erwähnen. Hier gab es bei der Dienstrechts-Novelle 2007 eine Frist, die mit Ende dieses Jahres aus­läuft, sodass eine Neufestsetzung notwendig wurde.

Ich bin überzeugt, dass in den Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und den Regierungsverhandlern zu diesem Gesetz ein gutes Ergebnis erzielt wurde, und daher werden wir dem auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Windholz zu Wort. – Bitte.

 


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