Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 102

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Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die alle Voraussetzungen für die Schaffung einer oben dargestellten ‚Österreich-Bank‘ enthält, insbesondere alle Ermächtigungen zur Verhandlungsführung für den zuständigen Bundesminister.“

*****

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie, diesem Entschließungsantrag, der neue Wege im österreichischen Bankenbereich weist, zuzustimmen. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Königshofer, Gradauer, Weinzinger und weiterer Abgeordneter betreffend Schaffung einer „Österreich-Bank“

eingebracht in der 51. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 11. Dezember 2009 im Zuge der Behandlung des Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienste­gesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsauf­sichtsgesetz geändert werden (497 d.B.)

Im Herbst 2008 wurde das sogenannte „Bankenpaket“ beschlossen, wobei im ersten Schritt bedeutende Mittel in Milliarden-Euro-Höhe – Partizipationskapital und Haftungs­übernahmen – für monetäre Notoperationen zur Rettung von Instituten verbraucht wur­den. In einem zweiten Schritt sollten weitere Mittel aus dem sogenannten „Bankenpa­ket“ für eine Strukturverbesserung des österreichischen Bankensektors eingesetzt wer­den. Während die Schweiz ganze zwei systemrelevante Banken hat, gibt es in Öster­reich sechs (ohne Kommunalkredit Austria AG und Constantia Privatbank). Deshalb sollte die derzeitige Situation genützt werden, um eine „Österreich-Bank“ zu bilden!

1) Die Kommunalkredit Austria AG wurde schon vor einem Jahr verstaatlicht und wird seither intern umstrukturiert. (Diese Bank erhielt staatliche Hilfestellung in Form von Anleihegarantien in Höhe von 1,5 Milliarden Euro.)

2) Die Hypo-Alpe-Adria steht nach riesigen Kreditausfällen in Südosteuropa vor der In­solvenz. Die Hauptaktionärin, die Bayern LB, ist laut Medienberichten bereit, ihre An­teile kostenfrei abzugeben. Diese Chance zur Mehrheitsübernahme sollte von der Re­publik Österreich genützt werden, weil dies billiger und einfacher wäre, als nach einer Insolvenz einspringen zu müssen. Die übrigen Eigentümer, Grazer Wechselseitige Ver­sicherung AG und das Land Kärnten, sollten an Bord bleiben und für die Sanierung einen adäquaten Beitrag leisten. (Diese Bank erhielt 900 Millionen Euro staatliches Par­tizipationskapital zu 8 Prozent p.a. und einer Rückzahlungsverpflichtung von 110 Pro­zent, was 990 Millionen Euro entspricht. Wegen der bekannten Verlustsituation zahlt


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