Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 104

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ben – insbesondere, wenn wir uns die Prognosen auf dem Arbeitsmarkt anschauen, in denen das Arbeitsmarktservice mit einer Zunahme der Arbeitslosigkeit um 50 000 Per­sonen im nächsten Jahr rechnet.

Das heißt, wir haben ein Finanzpaket, das dieser Situation ganz bewusst Rechnung trägt, wobei: Wenn man ehrlich ist, muss man zugeben, dass kein Wirtschaftsforscher wirklich weiß, wie es weitergehen soll.

Es ist interessant, dass die letzten Prognosen alle in Form von Buchstaben gemacht werden. Das V scheidet schon aus, also dass es so rasch wieder hinauf geht, wie es hinunter gegangen ist. (Abg. Bucher: Jetzt kommt das U!) Manche sagen, es ist ein U, manche sagen, ein L, manche sagen, ein „hatschertes“ W – also hinunter, wieder hin­auf, noch einmal leicht hinunter und wieder hinauf.

Es herrscht also eine allgemeine Verunsicherung und es ist richtig, dass wir hier wieder rasch handeln, genauso wie wir seinerzeit mit dem Bankenpaket sehr rasch gehandelt haben. Ich erinnere daran: Es war damals eine Fünf-Parteien-Einigung, die wir zustan­de gebracht haben.

Erst gestern hat der Gouverneur der Notenbank, Ewald Nowotny, darauf hingewiesen, dass mit diesem Bankenpaket ein Totalabsturz der Wirtschaft verhindert werden konn­te und dass, was das Budget betrifft, bis jetzt immerhin 300 Millionen € aus Haftungs­entgelten und Zinsen in das Budget hereingeflossen sind.

Also dieses Bankenpaket war zweifellos richtig, sowohl in der Dimension als auch den Zeitpunkt betreffend. Jetzt geht es darum, dass wir mit dem vorliegenden Paket gewis­se prozyklische Wirkungen von Basel II verringern.

Prozyklisch heißt, dass sich gerade in Zeiten von wirtschaftlichen, konjunkturellen Ab­schwüngen die Auswirkungen von Basel II verstärken. Die Eigenkapitalvorschriften von Basel II sind im Grunde richtig, aber durch ihre starken prozyklischen Wirkungen ver­schärfen sie natürlich Krisensituationen.

Daher ist es notwendig, dass wir im Rahmen nationaler Spielräume diese Regelung entsprechend adaptieren und entschärfen – im Interesse der Liquiditätssicherung und letztlich auch der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Das Zweite ist, dass wir die Möglichkeiten, das Partizipationskapital – das die Banken vom Finanzministerium bekommen haben – frühzeitig abzuschichten, etwas erleich­tern. Es ist ja sehr erfreulich, dass die Banken in der Lage sind, früher als ursprünglich geplant dieses Kapital dem Bund wieder zurückzuzahlen.

Es war auch beim Versicherungsaufsichtsgesetz notwendig, Anpassungen durchzufüh­ren. Ich erinnere nur daran, dass wir die Bilanzierungserleichterungen für die Versiche­rungswirtschaft gemacht haben – die aber ursprünglich nur bis Jahresende befristet waren. Wir werden sie um ein weiteres Jahr verlängern müssen, weil natürlich auch dort die Folgen der jetzigen Situation zweifellos noch vorhanden sind.

Das Dritte ist, dass die Versicherungswirtschaft – etwa die Vienna Insurance Group  zunehmend sehr erfolgreich in Mittel- und Osteuropa dazu übergeht, eine Spaltung der Gesellschaften zur Schaffung moderner Holdingstrukturen durchzuführen. Dabei wird eine eigene Aktiengesellschaft für das operative Versicherungsgeschäft und gleichzei­tig eine neue Holding geschaffen. Damit erfolgt also eine Spaltung der Gesellschaften, und da muss das Versicherungsaufsichtsgesetz entsprechend angepasst werden.

All dies geschieht unter dem Eindruck, dass wir rasch helfen müssen, weil die Krise zwar den Tiefpunkt – das hoffen wir zumindest – erreicht hat, aber noch keine Entwar­nung gegeben werden kann.

 


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