BM Berlakovich legte zwar im Februar 2008 einen Ministerialentwurf vor, der aber gleichzeitig einen Abbau von Verfahrensstandards bedeutet. Vorgesehen ist auch ein Gebot zur Energieeffizienz für Betriebsanlagen, Energieeffizienz ist aber kein Genehmigungskriterium für Anlagen – ein gravierender und nachhaltig wirkender Fehler was den Klimaschutz angeht.
Die Novelle wurde vor dem Sommer beschlossen. Es ist eine Minimalumsetzung der Rügen der EU. Ein in der Zwischenzeit neu ergangenes Urteil des EuGH wurde missachtet: Nachbarn und Nachbarinnen, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen können weder ein Verfahren beantragen, noch haben sie Parteistellung und Rechtsmittel im Feststellungsverfahren. Diese Rechtslage steht im Widerspruch zur jüngsten Judikatur des Europäischen Gerichtshofes.
Versagen bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention
Die dritte Säule der Aarhus-Konvention, die von Österreich 1998 (!) unterzeichnet wurde, wurde bis heute nicht umgesetzt. BürgerInnen sollten laut Aarhus-Konvention Verstöße gegen Umweltrecht vor Gericht einklagen können. Der Minister hat bis dato nicht einmal einen Ministerialentwurf vorgelegt.
Versagen beim Fließgewässerschutz
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat die Aufrechterhaltung funktionierender Lebensgemeinschaften im Gewässer und damit den Erhalt natürlicher Fließgewässerstrukturen zum Ziel. Dort wo der Zustand schlecht ist, ist er zu verbessern. Dieses Ziel ist 2015 zu erreichen, es gilt aber schon jetzt ein Verschlechterungsverbot. Auf dem Weg zur Zielerreichung kommt der Verordnung zur Festlegung von ökologischen Zielen für Oberflächengewässer besondere Bedeutung zu. BM Pröll und BM Berlakovich sind dieser Verordnungsverpflichtung seit 2003 (!) nicht nachgekommen.
Versagen bei der Reduktion von Luftschadstoffen
Die Landesumweltreferentenkonferenz hat im Juni 2008 BM Pröll aufgefordert, gesetzlich „Umweltzonen“ nach dem Vorbild Deutschlands zu ermöglichen. Damit sollen Fahrverbote abgestuft nach dem Luftschadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge verordnet werden können.
Im Juli 2008 ist ein EuGH-Urteil ergangen, das BürgerInnen das Recht einräumt, einen Aktionsplan mit Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung zu beantragen und in weiterer Folge ein Gericht zur Prüfung des Verwaltungshandelns bzw. der Untätigkeit anzurufen. Ein Novellierungsentwurf wurde erst im November 2009 vorgelegt. Ein Klagerecht für BürgerInnen im Sinne des EuGH-Urteils ist darin nicht vorgesehen.
Österreich hält nicht nur seine Grenzwerte nicht ein, sondern hat stattdessen einen Aufschub der Frist zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte bis zum Juni 2011 (!) bei der Kommission beantragt, und zwar für weite Teile Österreichs. Am 20. November 2009 erging ein Mahnschreiben der Kommission wegen Verletzung der Luftqualitätsrichtlinie an Österreich.
Österreich darf ab 2010 nicht mehr als 103.000 t Stickoxide (NOx) ausstoßen. Laut Umweltbundesamt wurden 2007 163.000 Tonnen emittiert. Das heißt, es müssen in den Bereichen Verkehr, Industrie und Kleinverbraucher ernste Anstrengungen unternommen werden. Gemäß dem Emissionshöchstmengengesetz 2003 sollte die Bundesregierung ein Programm erlassen, das Maßnahmen zur Reduktion nennt und quantifiziert. 2006 sollte bereits die erste Aktualisierung passieren. Die Koordination kommt dem Umweltminister zu. Dort wurden bisher nur beauftragte Studien entgegengenommen (deren Herausgabe übrigens zunächst verweigert wurde). Ein Aktionsprogramm wurde bis dato nicht vorgelegt, Maßnahmen wurden nicht gesetzt.
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