Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 171

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Fichtenbauer. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.15.22

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich spreche positiv, ich hoffe, das freut die Kollegenschaft. Vor Weihnachten soll man auch die guten Dinge des Lebens erwähnen, nicht immer schimpfen.

Meine Fraktion und ich sind froh, dass es heute zu einer Änderung des Versicherungs­aufsichtsgesetzes kommt. Ich füge hinzu, dass wir eine doch massive Initiative im Vor­feld in diese Richtung unternommen haben, die sich zielorientiert so gestalten konnte, dass sie Teil eines Regierungsvorschlages wird, sodass sie die Mehrheit dieses Hau­ses gewinnt.

In aller Kürze: Es handelt sich um eine sehr notwendige Ergänzung, die zielorientiert dazu dient, den Versicherungen, den Versicherungskonzernen einen langfristig erforder­lichen Spielraum einzuräumen, der sie im Rahmen des europäischen Wettbewerbsum­feldes in die Lage versetzt, gemäß den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgeset­zes zu handeln, dass bei Abspaltungen zum Zweck einer operativen Gesellschaft unter einer Holding, die derzeit zum Beispiel Inhaber der Versicherungskonzession ist, bei Beibehaltung der bisherigen Aktionärsstruktur und bei Übergang der Kompositversi­cherung auf die Tochtergesellschaft, die Konzessionen erhalten bleiben.

Das entspricht einem derzeit und allgemein im Zuge der Zeit liegenden Strukturele­ment, umzustrukturieren, dass also vor allem bei bestehenden börsenotierten Gesell­schaften sich grundsätzlich dann nichts ändert, wenn die jetzigen Eigentümer nach der Umstrukturierung als unmittelbare Eigentümer der börsenotierten Holding mittelbares Eigentum an der abgespaltenen operativen Versicherungsgesellschaft haben.

Es war also notwendig, dass diese Initiative umgesetzt wird. Ich bin froh darüber; wir werden diesem Teil zustimmen. Daher haben wir auch getrennte Abstimmung verlangt. Aus den schon vorher genannten Gründen klemmt es hinsichtlich der Zustimmung zur Gesamtpaketlösung, weil eben das Bankpaket II – wenn wir so wollen – auch mitreitet. Immerhin ist es positiv, dass diese gesetzliche Maßnahme getroffen wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.18.27

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich tu mich jetzt leicht als einer der letzten Redner, denn es ist schon sehr viel gesagt worden, ich möchte aber einige Anmerkungen zu meinen Vorrednern machen.

Zuerst zum Positiven: Ich glaube, das Gesetz, das wir heute beschließen, beinhaltet sehr viele wesentliche ordnungspolitische und für die Finanzwirtschaft sehr wichtige Maßnahmen. Kollege Fichtenbauer hat eine gerade ausgeführt, und auch andere wur­den schon dargestellt.

Ich möchte den Kollegen Kogler allerdings eines fragen – er ist, wie das oft bei den Grünen der Fall ist, jetzt nicht da, um der Debatte zu folgen –: Was ist denn schlecht daran, wenn man ein Notpaket schnürt – das war es tatsächlich; das haben wir ge­meinsam für den Wirtschaftsstandort und die Banken mit Erfolg getan –, das dann auch noch für die Republik zu einem Geschäft wird. Denn: Die Mehrheit der Banken, die das Partkapital in Anspruch genommen haben, zahlen dafür immerhin Zinsen, die mit 8 beziehungsweise über 9 Prozent durchaus hoch sind.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite