Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 191

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ler Millionen kosten. Genau da sollte eigentlich jenes Gesetz ansetzen, das heute hier geändert wird – aber das tut es nicht!

In Graz herrscht ein organisiertes Chaos oder ein organisatorisches Chaos. In sechs Jahren ist die Zahl der zu bearbeitenden Fälle um 80 Prozent gestiegen, und zwar von 50 000 pro Jahr auf mittlerweile 90 000 pro Jahr, aber das Personal wurde im Gegen­zug nicht aufgestockt, sondern ist im Gegenteil um 21 Prozent reduziert worden.

Ein schwarzes organisiertes Chaos, möchte man da sagen: In der operativen Tätigkeit zeigen sich hohe Reibungsverluste. Es gibt grobe Mängel in der Risiko-Analyse und auch in der Risiko-Auswahl. Es gibt für die Bearbeiter dort fast keine Informationsmög­lichkeiten, obwohl man heute auf Knopfdruck schon sehr vieles online erfahren würde, doch es gibt nicht die entsprechenden Einrichtungen. Aber das größte Problem ist, dass es keine Betrugsbekämpfungsmöglichkeiten gibt. Und dadurch entgehen dem Steuer­zahler Millionen.

Wenn man weiß, dass im Jahr 2006 von 14 Prüfern des Finanzamtes in nur 0,7 Pro­zent der Fälle eine stichprobenartige Kontrolle vorgenommen wurde und dies bereits zu Mehreinnahmen von rund 40 Millionen € führte, dann kann man sich ausrechnen, was eine vernünftig organisierte Betrugsbekämpfung beziehungsweise Kontrollmög­lichkeiten bringen würden.

Die Rückforderung von bereits ausbezahlten Umsatzsteuerrückvergütungen ist mehr oder weniger sinnlos, weil man kaum die Möglichkeit hat, auf das Ausland zuzugreifen. Das heißt, man muss vorher eine Kontrollschnittstelle einführen. Das wird sicher noch zu diskutieren sein.

Das große Problem dabei ist: Wir spielen wieder den Diener vor dem Herrn. Denn: Wir erledigen 80 Prozent der Fälle innerhalb von sechs Monaten, aber unsere Unterneh­men müssen aber in 80 Prozent der Fälle zwischen 6 und 24 Monate warten, wenn sie Ansprüche aus dem Ausland zurückfordern. So ist es eben, wenn man den Diener spielt – dann wird man auch als ein solcher behandelt. (Beifall bei der FPÖ.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ha­genhofer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.29.02

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wer sich gestern die Präsentation „Digitales Österreich“ angeschaut hat, der konnte sich davon überzeugen, welch fortschrittliche, moderne und zukunftsori­entierte Verwaltung – speziell im Finanzministerium habe ich es mir genauer ange­schaut – Österreich hat. Darauf können wir wirklich stolz sein.

Wenn wir jetzt mit diesem Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz einen weiteren Grundstein legen, nämlich dass es jederzeit und überall in Österreich für Abgaben­pflichtige möglich sein wird, ihr Anbringen bei der jeweiligen Abgabenbehörde einzu­bringen, dann ist das ein weiterer Fortschritt, ein weiterer Mehrwert für die Menschen und eine Dienstleistung des Staates an den Menschen.

Damit wir das durchführen können, bedarf es dreier Dinge: des Rechtes dazu, nämlich des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, der geänderten Organisation und der Informationstechnologie. All das schaffen wir mit diesem Gesetz.

Ich möchte auch noch sagen: Die Beamten und die Bediensteten im öffentlichen Dienst brauchen sich gegenüber den Bediensteten der Privatwirtschaft nicht zu verstecken, denn was die auf diesem Feld leisten, ist gewaltig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bucher: Nicht alle!)

20.30

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite