der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls in 448 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18 – Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel in 441 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19 – Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern in 445 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20 – Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls in 442 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wer dem die Zustimmung gibt, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21 – Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen in 451 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22 – Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Abän-
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