Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 139

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Ein weiterer Punkt, den ich hier erwähnen möchte – weil Herr Bartenstein als Vertreter der Wirtschaft gerade mit mir „korrespondieren“ will –, ist: Dieses Projekt wird auch un­sere Wirtschaft stärken. Sie wissen das ganz genau! Wir könnten Arbeitsplätze schaf­fen, wir hätten eine Umwegrentabilität in diesem Bereich, nämlich durch die Nutzung der umliegenden Infrastruktur von Gasthäusern, Kaufhäusern und Unterkünften.

Und zu guter Letzt möchte ich noch sagen, dass solch ein Projekt schon umgesetzt wurde, nahezu identisch, in der Nähe von Stuttgart: der Engelbergtunnel in Leonberg. Dort hat man das mit Tatkraft umgesetzt. Und das ist es, was ich der Regierung vorwerfe: Wo ein Wille, da ein Weg, aber wo kein Wille vorhanden ist, wo keine Visionen vorhanden sind, wo keine Pläne vorhanden sind, da passiert natürlich nichts!

Es wird Ihnen schon öfter von Experten bescheinigt: Sie verwalten lieber die Republik, als dass Sie diese mit Visionen und mit Tatkraft führen. Aber das weiß ja die Oppo­sition; vor allem die Freiheitliche Partei weiß das ganz klar. Das ist so!

Wir wissen ja – und jetzt komme ich zum Schluss –: Das Recht geht vom Volk aus. Ich glaube, wir sollten jetzt nicht darüber diskutieren, ob das Volk herrschen soll oder ob das Recht vom Volk ausgehen sollte. – Ja, das Volk muss eingebunden werden. Lange wird sich die österreichische Bevölkerung diese Bevormundung durch die Regierung, dieses Nichtstun nicht mehr gefallen lassen. Das kann ich Ihnen versprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Höllerer. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.15.01

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, Bürgerinitiativen und Petitionen sind ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie, denn dadurch ist es möglich, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger an die Abgeordneten in das Parlament hineingetragen werden. Es sind immer sehr regional spezifische Themen – nicht immer, aber auch –, die die Anliegen darstellen; nicht alle sind auch von der Bun­desebene abzuhandeln. Es sind oft auch Länderkompetenzen berührt. Das ist natürlich auch zu beachten, aber es werden jedenfalls alle Anliegen so gehandhabt, dass auch Stellungnahmen eingefordert werden. Mit den Stellungnahmen wird auch weiterbe­raten, wird die weitere Vorgangsweise daran gemessen und danach ausgerichtet.

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat mittlerweile eine Aufwertung erfahren. Es ist uns gelungen, die Möglichkeiten der Geschäftsordnung auszuschöpfen beziehungsweise auszunützen. Mit der letzten Ausschusssitzung, in der ein Hearing zum Thema Schulpartnerschaft und Mitbestimmung abgehalten werden konnte, hat auch dieser Ausschuss eine besondere Aufwertung erfahren. Zwei Bürgerinitiativen wur­den darin inhaltlich sehr genau diskutiert und abgehandelt. Ich denke, dass alle Beteiligten sehr positiv von dem Engagement angetan waren, mit dem die jungen Menschen, die Schülerinnen und Schüler auch ihre politischen Interessen vorgetragen und vertreten haben. Ich meine, dass das auch sehr nachhaltig wirken wird. Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, diese Beratungen auch an den Unterrichts­aus­schuss weiterzuleiten. Dort werden mit Sicherheit diese Themen einen entsprechenden Stellenwert bekommen.

Einige dieser Bürgerinitiativen und Petitionen, die auf einen guten Weg gebracht wor­den sind, die inhaltlich auch bestens dargestellt sind, wo uns natürlich die Stellung­nahmen vorliegen, werden mittels dieses Sammelberichtes ins Parlament gebracht und den Nationalräten und -rätinnen zur Kenntnis gebracht.

 


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