Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 153

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14.02.32

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend, dass gerade die Redner und Rednerinnen der Opposition hier stehen und Kritik in Richtung Regierungsparteien bezüglich Bürgerinitiativen und Petitionen üben, weil es de facto so ist, dass diese schubladisiert werden und der Großteil nicht ernst genommen und nicht den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wird.

Ich frage mich immer wieder – auch in den letzten Ausschusssitzungen zu Bürger­initiativen und Petitionen –: Warum haben die ÖVP und die SPÖ so viel Angst davor, in den Ausschüssen darüber zu diskutieren? Was ist es, worüber es ihnen möglicher­weise schwer fällt zu sprechen? – Meiner Ansicht nach ist es weder ein Gesichtsverlust noch eine Schande, Zuweisungen zustande kommen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass der Appell von den Oppositionsparteien nicht im Nirwana versinkt, sondern auch gehört wird, weil sonst befinden wir uns bald in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“.

Engagierte Bürger und Bürgerinnen, Vereine, Verbände, Initiativen und Jugendliche seit der Wahlaltersenkung bemühen sich, ihre Anliegen an die Politik zu bringen, sich Gehör zu verschaffen und ihre Sorgen mitteilen zu können. Da ist es einfach die Pflicht des Parlaments, jedes einzelnen Abgeordneten und jeder einzelnen Abgeordneten, die Anliegen auch wirklich ernst zu nehmen.

Bürgerbeteiligung in Österreich ist eigentlich etwas ganz Schwieriges. Es gibt nämlich keine Tradition, Bürgerbeteiligung zu gestalten. Es werden vor allem tradierte Wege gegangen, und das vor allem – das wissen Sie selbst alle sehr gut und genau, dessen bin ich mir sicher – in den Gemeindestuben.

Es ist noch immer üblich, dass in Bürgermeister-, Bürgermeisterinnen-Sprechstunden in Zwiegesprächen Anliegen ausgetauscht werden. Das ist keine aktive Form von Bürgerbeteiligung, sondern das ist ein Schulterklopfen. (Abg. Höfinger: Da haben Sie keine Erfahrung!) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin sagt dann: Das machen wir schon, das ist überhaupt kein Problem – egal, um welche Themen es auch immer geht. (Abg. Höfinger: Sind Sie Bürgermeisterin?)

Das ist keine Form der aktiven Bürgerbeteiligung, dies sind die tradierten Wege, die die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der ÖVP beschreiten, und das wissen wir alle ganz genau. (Abg. Höfinger: Das ist theoretische Politik! – Abg. Rädler: Realitäts­fremd!) Gerade in Gemeindestuben passiert das, und das Schulterklopfen ist keine Form von Bürgerbeteiligung. (Beifall bei den Grünen.)

Wenden sich dann Bürger und Bürgerinnen an den Petitionsausschuss mit den Bürger­initiativen und den Petitionen, spielt natürlich der Petitionsausschuss eine ganz spezielle Rolle. Die Praxis, dass die meisten Petitionen und Bürgerinitiativen nicht zur Kenntnis genommen werden, muss sich ganz klar ändern, denn wichtige gesell­schafts­politische Themen werden nicht weiter in den zuständigen Ausschüssen verhandelt.

Ein Thema nehme ich heraus, das ist die Diskussion über die Änderung des § 278. Der § 278 ist das Erbe der Ära Bush, es geht um den Anti-Mafia-Paragraphen; der gehört diskutiert – unabhängig, ob Verfahren offen sind oder nicht. Der Ausschuss hat die Möglichkeit, über diesen Paragraphen zu diskutieren und ihn NGO-freundlich zu machen, damit nicht wieder Tierschützer und Tierschützerinnen verhaftet, eingesperrt und in Untersuchungshaft gesteckt werden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das Zweite betrifft „Rat auf Draht“. Kollegin Haubner hat einen Entschließungsantrag eingebracht, den ich gerade als Jugendsprecherin unterstützen kann, denn es geht um die langfristige Absicherung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich. Aber es muss


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