Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 154

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natürlich geprüft werden, ob das rechtlich möglich ist, ob es ein öffentlich-rechtlicher Auftrag des ORF bleiben soll oder nicht. Dennoch gehen wir mit.

Zum Abschluss komme ich zum Petitionsausschuss: Hearings ja, großartig. Das war ein sehr gutes Instrument, es gehört weiterentwickelt. Öffentlichkeit ja, auf jeden Fall. Es muss auch öffentlich gestaltet werden. Diskussionen ja, gerade im Petitions­aus­schuss, und was die Zuweisung an die Ausschüsse angeht, wieder mein Appell an ÖVP und SPÖ. (Beifall bei den Grünen.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.18

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Zuge dieses Tagesordnungspunktes diskutieren wir auch die Petition der Bürgerinitiative „Solidarität mit der Region Niederösterreich Süd – Für ein weiteres Erstaufnahmezentrum im Süden Österreichs zur Entlastung von Traiskirchen“; Unter­zeichner sind die Abgeordneten Pendl, Weninger, Wittmann, Kolleginnen und Kolle­gen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das gibt mir durchaus Gelegenheit, vor 15 Uhr bereits erstmalig am heutigen Tag diese leidige Diskussion rund um das Asylerstauf­nahmezentrum in Österreich zu führen, Gelegenheit auch, um über das Asylchaos in Österreich zu diskutieren, in dem eine Innenministerin quasi wie die Ahnfrau durch das Land schreitet und entweder gerade Eberau im Blickpunkt ihrer Interessen hat oder sonstige Orte quer durch den Süden Österreichs – Burgenland, Steiermark und Kärnten – für ein Asylerstaufnahmezentrum ins Auge fasst.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir würden uns diese Petitionen ersparen, und wir würden uns auch sämtliche Diskussionen in diesem Haus und in der politischen Arena über diese zusätzlichen Erstaufnahmezentren ersparen, wenn wir eine Innenministerin hätten, die sich endlich an die geltende Gesetzeslage in Österreich hält, nämlich die Umsetzung des Dublin-Abkommens und die Umsetzung der Dublin-II-Verordnung, jener Verordnungen und jenes geltenden europäischen Rechts, die besagen, dass nicht Österreich als Staat im Herzen Europas, umgeben von sicheren Drittstaaten der Europäischen Union, für diese Asylerstaufnahme zuständig ist, sondern dass spätes­tens seit dem Jahr 1994 mit unserem Beitritt beziehungsweise mit dem Beitritt der Erweiterungsstaaten diese Verpflichtung, die wir in den neunziger Jahren noch im Zuge der Jugoslawienkrise in Österreich gehabt haben, auf Slowenien, Slowakei, Ungarn, Tschechien und Polen übergegangen ist.

Würden wir das Dublin-Abkommen und die Dublin-Verordnung auf Punkt und Beistrich umsetzen, dann hätten wir in Österreich nicht jedes Jahr 25 000 Asylwerber in der Grundversorgung, sondern einige wenige hundert. Dann braucht man auch nicht mehr darüber herumzudiskutieren, ob man Traiskirchen entlastet oder belastet, oder ob man in Eberau, in Vordernberg, in Leoben oder Tripstrü etwas hinstellt, sondern wir könnten endlich auch diese Budgetmittel dafür verwenden, um den Sicherheitsapparat der Republik Österreich zu verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bringen daher heute im Zuge dieser Debatte zwei Anträge ein, um zu zeigen, dass anhand dieses Petitionsausschusses auch konkrete Beschlüsse möglich sind und das nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag in den Innen­ausschuss verschoben wird.

 


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