Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 174

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Interesse zu widerrufen. Im Zuge dieser Interessentensuche zur EAST Süd haben aus allen drei in Frage kommenden Bundesländern jeweils mehrere Gemeinden mit dem Bundesministerium für Inneres Kontakt aufgenommen und ihr grundsätzliches Inter­esse an der Errichtung der neuen Erstaufnahmestelle – zumeist bereits mit Bezug auf konkrete Grundstücke – bekundet.

Auf Wunsch der Gemeindevertreter wurde mit allen Gemeinden bis zur endgültigen Entscheidung Vertraulichkeit vereinbart. Aus diesen Gründen wird um Verständnis gebeten, dass von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen Abstand genom­men wird.“

Im Burgenland beschließt der Landtag am 29. Oktober 2009 eine Novelle zum Raum­ordnungsgesetz, mit der zukünftig der Bau einer Erstaufnahmestelle im Burgenland verhindert werden kann. Die ÖVP stellte einen Vertagungsantrag. In Kraft trat das Gesetz am 1.1. 2010. Am 24. November beschließt die Burgenländische Landes­regierung die Genehmigung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Eberau vom 25. September 2009 mit der der digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (GNr. 84/1, 84/2, 84/3, KG Kulm, in „Bauland – gemischtes Baugebiet“).

Im burgenländischen Raumplanungsgesetz heißt es in § 14, Abs. 3 lit. f:

"Als gemischte Baugebiete sind solche Flächen vorzusehen, auf denen Wohngebäude samt den dazugehörigen Nebenanlagen und sonstige Gebäude und Betriebsanlagen, die überwiegend den wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung dienen und keine das örtlich zumutbare Maß übersteigende Gefährdung oder Belästigung der Nachbarn oder eine übermäßige Belastung des Straßenverkehrs verursachen, errichtet werden dürfen."

Das Grundstück wurde laut Medienberichten von „Betriebsgebiet" auf "Bau­land/Misch­gebiet" umgewidmet. Nun soll daraus wieder ein Betriebsgebiet werden. Der Raum­planungsbeirat hat damit auf die nach eigenen Aussagen fragwürdige Vor-gangsweise reagiert.

Burgenland-ORF.at berichtete am 7.1.2010 Folgendes:

„Der Bürgermeister habe wider besseres Wissen nicht nur den Gemeinderat, sondern auch die Abteilung Raumordnung in der Landesregierung nicht informiert, welche Bautätigkeit eigentlich auf dem betreffenden Areal geplant gewesen sei. Dem zustän­digen Sachbearbeiter in der Raumordnungsabteilung sei zudem noch erklärt worden, man wolle Wohnungen bauen.“

Am 2.12.2009 wurden zwei Kaufverträge für drei Grundstücke 84/1 (EZ 564 GB 31026), 84/2 (EZ 565 GB 31026), und 84/3 (EZ 571 GB 31026) in Eberau/Kulm vom Käufer Christian Herbert Hochreiter unterzeichnet. Die Verkäufer der Grundstücke 84/1 und 84/2 unterzeichneten ebenfalls am 2.12.2009 den Kaufvertrag. Die Verkäufer des Grundstückes 84/3 unterzeichneten den zweiten Kaufvertrag erst am 3.12.2009. Alle Grundstücke waren zum Zeitpunkt des Kaufes an unterschiedliche Personen verpachtet. Hochreiter zahlt für alle drei Grundstücke knapp 180.000,- €.

Der Bürgermeister von Eberau Strobl stellte schon am 2.12.2009 zwei Amts­bestätigungen, eine für die Grundstücke 84/1 und 84/2 sowie eine für das Grundstück 84/3, mit Unterschrift und Siegel aus, dass die Grundstücke weder Iand- noch forst­wirtschaftlich genutzt werden und im Flächenwidmungsplan als Bauland-Mischgebiet ausgewiesen sind.

Noch am selben Tag wurde das Bauansuchen für eine Erstaufnahmestelle mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde in Eberau abgegeben, um eine Baubewilligung zu bekommen.

 


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