Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 178

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13. Warum haben Sie den angenommenen Entschließungsantrag des Nationalrates vom 12. März 2009, wonach bei der Errichtung des Kompetenzzentrums für aufent­haltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der geplanten Errichtung einer zusätz­lichen Erstaufnahmestelle die betroffenen Gemeinden und Länder sowie der Men­schenrechtsbeirat in die Entscheidungsfindung einzubinden sind, missachtet?

14. Welche Gemeinden haben sich für die Errichtung einer Erstaufnahmestelle beworben?

15. Wurden die Bürger in den Gemeinden, welche sich für die Errichtung einer Erst­aufnahmestelle beworben haben, über diese Bewerbung informiert?

16. Welche Gründe sprachen gegen die anderen Gemeinden, vor allem gegen jene vier Gemeinden aus der Steiermark, welche sich um die Erstaufnahmestelle beworben haben?

17. Wer außer Ihnen war an den Verhandlungen und Besprechungen für das Projekt Erstaufnahmestelle Süd in Eberau beteiligt?

18. Zu welchen Konditionen bzw. unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen sollte die Nutzung der, für die Erstaufnahmestelle vorgesehenen Liegenschaften in Eberau erfolgen?

19. Welche Firma wurde mit der Planung des Projekts Erstaufnahmestelle Süd – Eberau, mit dem Kauf der Grundstücke und der gesamten Abwicklung des Projekts Erstaufnahmestelle Süd – Eberau beauftragt?

20. Warum wurde zum Kauf der Grundstücke ein „Strohmann“ herangezogen?

21. Warum hat Herr Hochreiter als Treuhänder für den „Wiener Stadterweiterungs­fonds“ die Grundstücke erworben?

22. Warum hat es bei diesem Projekt keine Ausschreibung und kein Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz gegeben?

23. Warum wurden von Herrn Hochreiter die notwendigen Unterlagen für die Bau­genehmigung eingereicht, wenn der eigentliche Bau später von der Bundesim­mobiliengesellschaft durchgeführt hätte werden sollen?

24. Um welchen Preis hätte der Bund/die Bundesimmobiliengesellschaft diese Grundstücke vom Eigentümer kaufen oder pachten sollen?

25. Werden Sie das Ergebnis der Volksbefragung im Burgenland zur Erstauf­nahmestelle als bindend betrachten?

26. Welche Gemeinden und Liegenschaften kommen nach Ihrer neuerlichen Suche nach einem Standort für eine Erstaufnahmestelle Süd, welche bis Ende Jänner Ergebnisse bringen sollte, in Betracht?

27. Halten Sie eine Volksbefragung zur Einrichtung einer Erstaufnahmestelle in solchen Gemeinden für angebracht?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Strache als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsord­nung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


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