Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 188

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vergleichbaren Orten im Bezirk, und St. Georgen, wo Thalham liegt, hat die meisten Nächtigungszahlen für den Tourismus in der Attergauregion. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Waren Sie jemals in Thalham? Haben Sie jemals mit den Unternehmen in Thalham gesprochen? Fünf Mal war ich dort – die sind verzweifelt!) – Hören Sie zu! (Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Daher: Wenn man die Nöte und Sorgen der Menschen wirklich ernst nimmt, dann löst man die Probleme! Wir können beweisen, dass wir problemlösungsorientiert sind. Wir können es beweisen mit unserem Vorgehen in Thalham, und ich kann es beweisen mit meinem Vorschlag, einen verfassungskonformen Gesetzentwurf hier im Parlament vorzulegen und beschließen zu lassen über eine Anwesenheitspflicht für jene, die zu uns kommen, „Asyl“ sagen, von denen wir aber überhaupt nicht wissen, wer sie sind, woher sie sind, wie sie zu uns gekommen sind (Abg. Ing. Westenthaler: Mit dem Flugzeug werden Sie gekommen sein!) und ob wir überhaupt zuständig sind. Um Verfahren rasch abwickeln zu können, ist das unerlässlich.

Zweitens ist das notwendig, um ein Untertauchen in die Illegalität zu verhindern. Der Bevölkerung ist nicht erklärbar, warum bei diesem Schleppertransport von den 64 dann 58, die „Asyl“ gesagt haben, nach 36 Stunden wieder in die Illegalität „abtschapiert“ waren, während jene 6, die nicht „Asyl“ gesagt haben, in Schubhaft sitzen. Das ist niemandem erklärbar! So etwas könnte aber verhindert werden, wenn sie in der Erstphase auch wirklich im Erstaufnahmezentrum zur Verfügung stünden.

Ich ersuche Sie, Herr Kollege Strache, stimmen Sie diesem Gesetzentwurf, wenn wir ihn hier beraten, auch tatsächlich zu, wenn Sie wirklich die Sorgen der Menschen im Auge haben! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Dann machen Sie einmal Ihre Hausaufgaben!)

Die Fragen 1 und 2 beantworte ich mit einem klaren Ja.

Zur Frage 3:

Für den geordneten Vollzug des Fremdenrechtes brauchen wir Infrastrukturen im Bun­desgebiet verteilt. Da in Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark bereits Infrastruktur vorhanden oder in Planung ist, kommen diese Länder nicht in Frage.

Zur Frage 4:

Die erste Phase der Interessentensuche wurde mit 1. September 2009 beendet. Im Anschluss wurde eine Reihung erstellt und das Projekt mit den bestgereihten Gemein­den konkretisiert. Ende Oktober stand dann die endgültige Reihung fest. Die Ent­scheidung für Eberau ist letztendlich nach der positiv abgeschlossenen Fertigstellung der Baureife des Projektes gefallen.

Zur Frage 5:

Die Reihung jener Gemeinden, die ihr Interesse bekundet haben, erfolgte auf Grund­lage der Beurteilung

1. des konkret von der Gemeinde vorgeschlagenen Standortes,

2. der dort vorhandenen Aufschließungsmöglichkeit oder bereits aufgeschlossenen Liegenschaft,

3. der dort jeweils gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen: Flächenwidmung, Bebauungsplan, Teilbebauungsplan,

4. der dort bestehenden Möglichkeit der Schaffung der notwendigen Infrastruktur.

 


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