Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 190

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nennen. Diese Vorgangsweise erweist sich auch im Hinblick auf die sehr nieder­trächtigen Attacken gegen den Bürgermeister Strobl von Eberau als mehr als gerecht­fertigt. Die Gemeinden haben selbstverständlich selbst das Recht, sich an die Öffentlichkeit zu wenden; einige davon haben es auch getan.

Zur Frage 16:

Im Rahmen des Bewertungsverfahrens wurden die in Frage kommenden Gemeinden auf Grundlage der in Aussicht genommenen Liegenschaften bewertet. (Abg. Mag. Stadler: Allein das wäre ein Grund für einen Misstrauensantrag!) Diese Bewer­tung, die letztlich für Eberau entscheidend war, ergab sich aus den bereits genannten Gründen. Es gibt eine mündliche Vereinbarung zwischen mir, Landes­hauptmann Mag. Voves und Landeshauptmann-Stellvertreter Schützenhöfer, wonach die Steier­mark auf Grund der Zustimmung zur Errichtung des Schubhaftzentrums in Vordernberg keine Erstaufnahmestelle mehr bekommt, weil ich mich daran halte, dass die Infra­strukturen zu einer geordneten Vollziehung des Fremdenrechtes in Österreich gleich­mäßig verteilt sein sollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Frage 17:

An den Verhandlungen und Besprechungen für das Projekt Erstaufnahmestelle Süd in Eberau waren Mitarbeiter des Innenministeriums beteiligt, seitens der Marktgemeinde Eberau der Bürgermeister und dessen Mitarbeiter, der Bauwerber, die Mitglieder des Planungsteams, ein externer Berater und der Bausachverständige.

Zur Frage 18:

Die Erstaufnahmestelle soll geführt werden gemeinsam mit einer Polizeidienststelle in der Erstaufnahmestelle, einem Ärztezentrum, welches auch der Bevölkerung zur Verfügung steht, sowie der rechtlichen und sozialen Beratungsinfrastruktur unter den jeweils geltenden Rahmenbedingungen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist wieder etwas anderes!)

Zur Frage 19:

Mit der Durchführung der Planungsarbeiten wurden Christian Hochreiter, die Marius Consulting Ziviltechniker GmbH und die Hauswirth & Partner GesmbH beauftragt.

Zur Frage 20:

Der Ankauf der Liegenschaft erfolgte durch den Leiter des Planungsteams.

Zur Frage 21:

Weil Herr Hochreiter Leiter des Planungsteams war, der das Projekt baureif vorange­trieben hat.

Zur Frage 22:

Die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 in der geltenden Fassung wur­den selbstverständlich eingehalten. Im Rahmen der Errichtung des Projektes müssen dann die benötigten Leistungen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes entsprechend ausgeschrieben werden. (Abg. Mag. Stadler: Das ist der nächste Schwindel gewesen, dass Sie einen Strohmann vorgeschoben haben!)

Zur Frage 23:

Da der Leiter des Planungsteams auch der grundbücherliche Eigentümer der Liegen­schaft war, wurde das gegenständliche Projekt auch von ihm als Bauwerber ein­gereicht.

 


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