Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 207

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Misstrauensantrag ist, gesagt hat – ich zitiere ihn –: Er ist deswegen gegen den Miss­trauensantrag, weil die Ministerin Fekter gezeigt hat, dass sie dort steht, wo auch wir Freiheitlichen stehen. – Das ist „wunderbar“. In consequento würde das nämlich bedeuten, dass der heutige Misstrauensantrag gegen die Ministerin ein Misstrauens­antrag gegen euch selber ist. Das ist das Ergebnis, wenn man nicht konsequent genug ist. (Beifall beim BZÖ.)

Wir sind konsequent genug, wir haben Ihre Politik satt, Frau Innenministerin (Abg. Mag. Stadler: Und zwar schon lange!), und zwar schon im vergangenen Mai, vergan­genen Herbst, und auch im neuen Jahr haben wir Ihre Politik satt, Frau Ministerin, weil Sie spektakulär gescheitert sind in der Asyl- und Fremdenpolitik. In der Kriminalitäts­bekämpfung, in Ihrem Beitrag, Sicherheit zu gewährleisten, sind Sie ebenfalls spekta­kulär gescheitert. Sie sind planlos, konzeptlos und sinnlos. (Hallo-Rufe des Abg. Rädler und weiterer Abgeordneter der ÖVP. – Abg. Kößl: Das ist ein Wahnsinn!)

Wenn Sie heute hier hergehen und sagen, Sie gehen mit Ihrer Politik einen trans­parenten Weg, dann frage ich mich, Frau Ministerin: Was ist transparent, wenn Sie nicht einmal auf das verfassungsmäßig verankerte Interpellationsrecht der Abgeord­neten eingehen? Ich habe Sie im Ausschuss mehrfach gefragt: Welche Gemeinden waren es, die sich auf die Ausschreibung gemeldet haben? – Wir haben Sie auch heute gefragt, wir haben Anfragen gestellt. Nicht eine einzige Gemeinde, nicht einen einzigen Bürgermeister haben Sie nennen können, der das „tolle“ Erstaufnahme­zentrum oder das Schubhaftzentrum, was auch immer, haben wollte, Frau Ministerin.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten – ich habe das im Ausschuss auch gesagt –: Entweder es hat sich niemand gemeldet – dann war es ein evidenter Flop von Ihnen –, oder es hat sich jemand gemeldet, und dann kommt das zutage, was uns da von einem Kollegen aus den Bankreihen der ÖVP heute rübergeworfen worden ist, der nämlich gesagt hat: Stellt euch vor, man würde diese Bürgermeister, diese ÖVP-Bürgermeister nennen – die würden ja nicht mehr gewählt werden! (Abg. Kopf: Was heißt „ÖVP-Bürgermeister“? Woher weißt du das?)

Das ist die Tatsache: Die werden nicht mehr gewählt, und auch der Bürgermeister von Eberau wird abgewählt werden, und zwar zu Recht wird er abgewählt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Großruck: Das sagt Handschlagqualität aus! – Ihr tut, was ihr wollt!)

Sie sollen das Interpellationsrecht ernst nehmen! Nennen Sie jede Gemeinde, nennen Sie uns die Bürgermeister, die sich gemeldet haben! Ich sage Ihnen, Sie werden das nicht machen, weil Sie nicht den Mumm dazu haben und weil Sie nicht einmal auf Transparenz Wert legen.

Und zum Zweiten haben Sie wirkliche dirty tricks bei der Ausschreibung durchgeführt, indem Sie nämlich in Wahrheit ein Wohnbauprojekt gewidmet haben wollten, aber eine Sonderfläche gewidmet werden sollte. – Da hört sie gar nicht mehr zu, da hört sie jetzt angestrengt weg.

Ich bin der Meinung, wir sollten das Ganze in Form einer gut formulierten Anzeige der Staatsanwaltschaft übermitteln, damit die das prüfen, denn Sie haben hier auch nicht Transparenz walten lassen, sondern Sie haben hier Ausschreibungen mit dirty tricks vollzogen, und das wird auch noch rechtliche Konsequenzen haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, davon bin ich überzeugt! (Beifall beim BZÖ.)

Sie stellen sich hierher und sagen, Sie sind dafür zuständig, dass es einen geordneten Vollzug des Fremdenrechts gibt. – Frau Ministerin, es gibt nur eine einzige Form des geordneten Vollzugs des Fremdenrechtes, und das ist die Anwendung der soge­nannten Drittstaatsregelung. Das heißt, es kann überhaupt keinen Asylantrag geben


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