Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Strache, Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Änderungen im Asylgesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Asylgesetz 2005, welcher die Punkte
Verfahrensverkürzung, Entscheidungsfrist im Asylverfahren für das Bundesasylamt von drei Monaten,
Festschreiben eines strikten Neuerungsverbotes,
Ausgangsverbot für Asylwerber bis zur Abschiebung in den Staat, welcher vertraglich oder auf Grund der Dublin-Verordnung zur Prüfung des Asylantrages oder des Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist, oder bis zur Zulassung des Verfahrens in Österreich,
verpflichtende radiologische Untersuchung bei behaupteter, jedoch zweifelhafter Minderjährigkeit,
verpflichtende DNA-Analyse bei behauptetem Verwandtschaftsverhältnis,
Änderung der Verfestigungsfrist von 5 Jahren gemäß § 7 Asylgesetz auf 10 Jahre,
Aufhebung § 30 Asylgesetz,
Verfahrenseinstellung beim Versuch des Erschleichens der Asyleigenschaft durch den Asylwerber,
Verfahrenseinstellung bei Täuschungen der Behörden über die Identität des Antragstellers durch den Asylwerber,
Verfahrenseinstellung bei selbstverschuldeter Nichtvorlage von Reise- oder Ausweisdokumenten durch den Asylwerber,
sofortige Ausweisung bei allen Verfahrenseinstellungen und
Verwahrung bei Abschiebungshindernissen bis zur Ausweisung
beinhaltet, zuzuleiten.
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Das wären Forderungen, wo die Ministerin, wenn an eine Reform herangegangen würde, die die Ministerin nicht nur plakativ den Medien gegenüber äußern, sondern auch tatsächlich durchführen würde, unser Vertrauen verdienen oder erhalten würde. Aber das ist nicht der Fall, denn die Frau Bundesministerin ist eine Meisterin der Ankündigungen.
Der Asylgerichtshof ist, wie wir wissen, dazu da, die Verfahren zu beschleunigen und eine Entlastung herbeizuführen. Aber was steht im Bericht des Rechnungshofes, Bund 2009/13, zu lesen – ich zitiere –:
„Der mit 1. Juli 2008 eingerichtete Asylgerichtshof war bis Anfang 2009 nicht in der Lage, sein Leistungspotenzial voll auszuschöpfen. Die Vorgabe der Bundesregierung, die Verfahrensrückstände bis Ende 2010 abzubauen – und damit ein Einsparungspotenzial von rd. 37 Mill. EUR zu erzielen –, wird daher nicht zu erreichen sein.“ – Zitatende.
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