Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 226

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heute Gegenstand zweier sehr gegensätzlicher Misstrauensanträge ist. Zweifelsohne hat diese Diskussion zum Thema Eberau im Bereich des Asylwesens sehr viel aufge­wühlt, wobei die Reaktion der Bevölkerung von Eberau die eine Sache ist – und diese Reaktion ist aus meiner Sicht auch verständlich. Es ist diese Reaktion auch nicht von Fremdenfeindlichkeit getragen, sondern die Bevölkerung reagiert ganz einfach so, weil sie nicht weiß, was sie erwartet. – Das zu Eberau.

Als absolut unverständlich und problematisch sehe ich jedoch viele Reaktionen außerhalb von Eberau. Wenn zum Beispiel der Herr Landeshauptmann des Burgen­landes in sogenannten Informationskonferenzen einen Film über den Beitrag des Burgenlandes beim Ungarnaufstand zeigt und damit sagt, wie hilfreich die Burgen­länder waren, dann ist das richtig. Nur, unausgesprochen sagt er damit: Wir haben unseren Teil schon getan, wir brauchen jetzt nichts mehr zu tun. – Das ist die Bot­schaft.

Dann gibt es bei diesen Informationsversammlungen Redebeiträge, die unwider­sprochen bleiben, die über ORF Burgenland gemeldet wurden, dass 99 Prozent der Asylsuchenden sogenanntes „G’sindel“ seien. (Abg. Rädler: Bravo, SPÖ!) In Wirklich­keit, meine Damen und Herren, ist das eine zutiefst beschämende Aussage – die aber unwidersprochen geblieben ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Man darf sich aber angesichts dessen, dass Ausländerfeindlichkeit und Sicherheits­phobie durch manche Medien, durch manche Parteien jahrelang gepredigt werden, nicht darüber wundern.

Dann beschließen manche Länder Raumplanungsgesetze, die in meinen Augen eigentlich verfassungswidrig sind, um Asyl-Erstaufnahmezentren unmöglich zu machen. (Abg. Mag. Stadler: Was ist daran verfassungswidrig? Erläutere das bitte!  Abg. Petzner: Was ist daran verfassungswidrig? Erkläre das einmal!) – Gleichzeitig, geschätzter Kollege Stadler, sagen einige Vertreter dieser Länder, dass die Anwesenheitspflicht, die von der Frau Ministerin ins Auge gefasst wurde, ebenfalls verfassungswidrig sei. (Abg. Mag. Stadler: ... , das ist verfassungskonform!)

Also einen größeren Widerspruch von ein und derselben Person kann es ja wohl nicht geben, wenn man das eine nicht will und das andere auch nicht! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Petzner: Sie müssen das erklären, Sie haben gesagt, die Änderung des Raumordnungsgesetzes ist verfassungswidrig!)

Das alles, meine geschätzten Damen und Herren, vor dem Hintergrund, den ich auch noch kurz erwähnen muss, dass Eberau und die Region einfach wirtschaftlich Hilfe brauchen. In den letzten fünfzig Jahren ist die Hälfte der Bevölkerung fortgezogen. Es ist diese Region hauptausschlaggebend dafür gewesen, dass das Burgenland Ziel-1-Gebiet war. Es hat aber kein einziges größeres Projekt in dieser Region gegeben, vielmehr hat der Landesschulrat die Hauptschule als kulturellen uns sozialen Mittel­punkt dieser Region geschlossen. Die Bevölkerung hat sich gewehrt und hat mittels einer Privatinitiative jetzt eine Privathauptschule.

Das heißt, diese Bevölkerung wurde von der Landespolitik – von der SPÖ-Landes­politik! – weitestgehend verlassen, und sie wehrt sich ganz einfach. Ich möchte damit schon zum Schluss kommen und meine, es ist wirklich Zeit, meine geschätzten Damen und Herren, dass wir diese unwürdige Diskussion auf eine sachliche Ebene bringen.

Flüchtlinge sind Flüchtlinge, und sie brauchen unsere Hilfe. Gleichzeitig, glaube ich, muss es möglich sein, dass Problemfälle unter den Asylsuchenden auch als solche erkannt werden können und dass man sie im Zuge einer Anwesenheitspflicht auch herausnehmen kann. Ich glaube außerdem – und damit wende ich mich noch an den Regierungspartner –, dass eingegangene Verpflichtungen ganz einfach einzuhalten


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