Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 232

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Nicht wir, nicht meine Anfragen, sondern Eurostat sagt, dass in Österreich – während in der EU ein Schnitt von 28 Prozent positiv entschieden wird – 61,6 Prozent aller Anträge positiv beschieden werden. Genau das ist das Problem, dass in den osteuro­päischen Ländern jenseits der EU-Grenzen ganz gezielt Anwerbungen für Asylbetrüger gemacht werden (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen), zu uns zu kommen, um als Kriminelle zu arbeiten. Genau das ist der Grund, warum sich die Österreicher dagegen wehren, aber immer offen sein werden und jenen Menschen Schutz angedeihen lassen, die ihn brauchen, aber nicht denen, die zurückzuweisen sind, die ihn nicht brauchen und uns nur bestehlen und betrügen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.44.04

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolle­gInnen auf der Regierungsbank! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! Ich werde mich in meinem Redebeitrag bemühen, Asyl und Kriminalität nicht zu vermischen, sondern nur zu einer Sache zu sprechen, und zwar zu Eberau.

Ich bin überzeugt davon, dass die Vorgehensweise für die Errichtung dieses Erstauf­nahmezentrums in der burgenländischen Gemeinde Eberau nicht gerade geschickt war, um nicht gar zu sagen, ein bisschen fragwürdig war. (Abg. Mag. Stadler: „Ein bisschen“?! – Abg. Grosz: Sehr! – Abg. Ing. Westenthaler: Ein bisschen tut sie kriti­sieren! Ganz wenig!)

Eine solch sensible Entscheidung ist nur durch optimale Vorbereitung, durch Einbin­dung der betroffenen Bürger und der Landespolitiker möglich. Das ist leider nicht pas­siert.

Im föderalistischen Staatsgebilde kann Österreich nur dann erfolgreiche Politik machen, wenn man nach dem Grundsatz der Solidarität handelt. Das heißt, dass alle Bundesländer gefragt sind, diese Solidarität auch zu üben.

Daher sehe ich es als ersten wichtigen Schritt zu erkennen – das haben heute auch einige Tageszeitungen zitiert –, dass es wichtig ist, dass Traiskirchen entlastet wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Traiskirchen hat in Bezug auf Asylwerberin­nen und Asylwerber in den letzten Jahrzehnten hervorragende Arbeit geleistet.

Österreich hat im Asylwesen eine sehr humanitäre Tradition und hat seine Verpflich­tungen im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern immer auf sehr hohem Niveau und auf sehr hohem sozialen Standard erfüllt. Es gilt, diese Tradition fortzu­führen und es kann keinesfalls sein, dass Menschenrechte auch nur irgendwie in Frage gestellt werden.

Durch die Einführung des Asylgerichtshofes, der seine Arbeit mit 1. Juli 2008 begon­nen hat, ist es gelungen, die Asylverfahren deutlich zu verkürzen. Es ist auch ein Recht von Asylwerberinnen und Asylwerbern, so rasch wie möglich zu erfahren, ob sie einen Anspruch auf Asyl haben oder ob sie das Land wieder verlassen müssen. Gleichzeitig hat der Asylgerichtshof auch die riesige Last der Altfälle übernommen, wovon er die Hälfte bereits abgearbeitet hat und den Rest so schnell wie möglich abbauen will.

Parallel dazu ist es gelungen, dass die laufenden neuen Verfahren ganz deutlich in ihrer Laufzeit verkürzt wurden. 50 Prozent der Asylverfahren – sowohl in erster als auch in zweiter Instanz – werden innerhalb eines Jahres abgeschlossen. Bei Dublin-Entscheidungen beträgt das Verfahren zwei Wochen. Es ist sehr wohl den Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern, den Richterinnen und Richtern des Asylgerichtshofes zu


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