Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 249

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Konkret wurde einerseits von einem Bieter ein Zusatzangebot unterbreitet, welches Erhö­hungen des Kaufpreises unter bestimmten Bedingungen vorsah. Eine Vergleichbarkeit der abgegebenen Anbote war nicht gegeben, weil dieses Zusatzangebot betraglich nicht beziffert werden konnte. Andererseits wurde für das Zinsänderungsrisiko im vorgesehenen Zuschlagszeitraum von einem Monat ein Kaufpreisabschlag von 60 Millionen € in Ansatz gebracht, was nicht hingenommen werden konnte, da dies natürlich zu Lasten des Verkaufserlöses und damit des Steuerzahlers gegangen wäre.

Die Zuschlagsfrist wurde daher in einer zweiten Anbotsrunde auf 14 beziehungsweise 8 Tage verkürzt. Auch hier wird der Verzicht auf die Einweisungsrechte des Bundes, der in Wirklichkeit gar kein Verzicht, sondern eine herausverhandelte Besserstellung des Bundes war, bemängelt. Dazu darf ich anmerken, dass der Verzicht des Bundes auf 100 Prozent seiner Einweisungsrechte im Fall der Veräußerung von Wohnungen bereits vor Abgabe der Kaufanbote im Kaufvertragsentwurf fixiert worden ist.

Als dann zum Closing-Zeitpunkt am 5. Oktober 2004 – das Datum, das Sie in Ihrer Anfrage haben, der 23. Oktober, ist nicht richtig, es war der 5. Oktober 2004 – aus zeitlichen Gründen keine auf dieser Punktation basierende Detailregelung für die Handhabung der Einweisungsrechte und die Vorgangsweise im Fall des Verkaufs von Wohnungen abgeschlossen werden konnte, wurde eben in dieses Protokoll eine vorübergehende befristete Regelung aufgenommen, die für diesen Übergangszeitraum jeden Verkauf von Wohnungen unterbunden hat. Dieses Stillhalteabkommen hatte jedoch nur Gültigkeit eben bis zu einer abzuschließenden Regelung, längstens jedoch bis zum 30. April 2006.

Es ist also verfehlt, aus diesem vorübergehenden Verzicht auf den Verkauf von Wohnun­gen abzuleiten, dass der Bund nachträglich, also erst nach Abschluss des Kaufvertrages, den Käufern einen Vorteil zuteil werden lassen wollte und dann erst den Verkauf dieser noch mit dem Einweisungsrecht behafteten Wohnungen freigegeben hätte.

Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das Verfahren hier sehr wohl nachvollziehbar ist und seitens unseres Hauses auch transparent dargestellt wird. Die entscheidende Frage aber, die immer in den Raum gestellt wird, ist eine Frage, die die Gerichte zu beantworten haben: ob es im Zusammenhang mit dem Privatisierungs­verfahren zu strafrechtlich relevanten Verfehlungen gekommen ist. Aber diese Frage kann Ihnen nicht der Finanzminister beantworten, sondern diese Frage haben Gerichte zu klären. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

 


18.56.46

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch einen Blick zurück in die Vergangenheit werfen. Die SPÖ hat ja schon im November 2003 die Doppel- und Mehrfachfunktionen von Herrn Ernst Karl Plech kritisiert – bei der BUWOG, bei der BIG im Aufsichtsrat, bei der Vergabe­kommission, als Makler selber.

Was hat die FPÖ damals gemeint? – Der freiheitliche Abgeordnete Detlev Neudeck stellte sich hinter Plech und sagte: Die Vorwürfe sind ein Teil der Jagdopposition auf Grasser und – jetzt kommt es – die in seinem Umfeld tätigen Experten.

Über die im Umfeld von Grasser tätigen Experten gibt es ja inzwischen ausreichende Informationen. Aber was mich jetzt fast mehr beschäftigt, ist beinahe ein Déjà-vu-Erlebnis. Herr Staatssekretär, mir kommt vor, Sie feiern diesen BUWOG-Skandal noch immer als eine erfolgreiche Privatisierung ab. Was heißt denn hier „transparent“, wie Sie es formuliert haben? – Das ist eine geschobene Partie. Das sind doch längst Fak-


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