Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 248

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

18.48.28

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs darf ich festhalten, was schon richtigerweise von der Abgeordneten Moser festgestellt worden ist, dass weder der Finanzminister noch ich zum gegebenen Zeitpunkt auch nur irgendetwas mit die­sen Ausschreibungen oder dem tatsächlichen Verkauf zu tun hatten, weil wir in an­deren Funktionen tätig waren.

Zweiter Punkt: Viele Ihrer Fragen, die Sie an den Finanzminister gerichtet haben, waren rein spekulativer Natur. Wenn solche Fragen spekulativen Charakter haben, dann können sie auch nicht beantwortet werden, zumal viele dieser Fragen jetzt schon Gegenstand von Untersuchungen der Justizverwaltung sind. Da müssen wir gemein­sam geduldig sein und diese Ergebnisse abwarten. Wir können diesen Ergebnissen nicht vorgreifen.

Der Verkauf fand transparent und in einem offenen Verfahren statt. Ich darf Ihnen noch einmal die Chronologie in Erinnerung rufen. Im Dezember 2000 wurden die Gesell­schaften angewiesen, einen Verkauf der Wohnungen an die Mieter vorzubereiten. Obwohl die Anbote an die Mieter eigentlich sehr günstig waren, ist die Nachfrage der Mieter weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Daher wurde dann ein anderer Weg der Privatisierung der Wohnbaugesellschaften des Bundes, wie es das Regie­rungsprogramm vorgesehen hat, eingeschlagen.

Der Bundesminister für Finanzen ist per Gesetz am 25. Juli 2003 ermächtigt worden, die Geschäftsanteile an den Bundeswohnbaugesellschaften zu veräußern beziehungs­weise auf sonstige Art zu verwerten. Damals hat dieses Portfolio 62 262 Wohnein­heiten umfasst sowie 433 Gewerbeimmobilien mit mehr als 23 000 Parkplätzen.

Schwerpunkte waren regional gesehen Wien, Oberösterreich und Kärnten. Dabei wa­ren Liegenschaften in besten Lagen, aber auch welche, die eine sehr schlechte Lage haben, also quasi unverkäuflich waren.

Es ist dann dieses Portfolio europaweit ausgeschrieben worden. Verbindliche Ange­bote sind in Form von Notariatsakten und auf Basis des einheitlichen Kaufvertrages gelegt worden, konkret von drei Bietern, am 4. Juni 2004. Die beiden qualifizierten Bieter sind dann zur Legung von Zusatzangeboten, Last and Final Offers, eingeladen worden. Die Einladung zur Angebotslegung erfolgte am 4. Juni 2004, die Frist endete am 11. Juni 2004. Es ist sehr wichtig, hier das Datum immer genau zu nennen.

Am 15. Juni 2004 hat dann das Bundesland Kärnten verzichtet, das Vorkaufsrecht aus­zuüben. Und auch hier ist ganz klar zu sagen – weil immer wieder Vermutungen in den Raum gestellt werden –: Beim Land Kärnten ist es seitens des Finanzministeriums darum gegangen, mit Kärnten lediglich in dem Zusammenhang in Kontakt zu treten, dass die Kärntner das Bestangebot für die ESG-Villach wissen mussten, denn das war die Ent­scheidungsgrundlage für das Land Kärnten, ob eben das Vorkaufsrecht für die ESG-Villach zu denselben Konditionen in Anspruch genommen wird.

Der Bestbieter wurde von der externen Bewertungskommission – das waren Privatisie­rungsspezialisten und Vergaberechtsexperten – ermittelt.

Besonders hervorzuheben ist auch immer, weil das von Ihnen, Frau Abgeordnete Moser, immer wieder in Frage gestellt wird, dass diese Vornahme einer zweiten Anbotsrunde zwin­gend erforderlich war. Dazu muss man wissen, dass derartige Ausschreibungen nicht dem Bundesvergabegesetz unterliegen, sondern nach EU-Recht transparent und nachvoll­ziehbar vonstatten gehen müssen. Im Begleitschreiben des Bundesministeriums für Finan­zen an die Bieter zur Abgabe der bindenden Angebote war der Passus enthalten, dass es sich das Bundesministerium für Finanzen vorbehält, im Falle von nicht entsprechenden Angeboten eine weitere Bieterrunde durchzuführen. Das war also allen bekannt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite