Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 264

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kunft zu, eine allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung zu besitzen und aus dem Affekt heraus gehandelt zu haben. Das heißt: Die Tat wurde aus dem Affekt und aufgrund dieser allgemein heftigen Gemütsbewegung begangen – und das, geschätzte Damen und Herren, obwohl der Mann schon Tage zuvor angekündigt hatte, er würde seine Frau umbringen!

In diesem Fall hat der Schöffensenat als Laiengericht vermutlich durch offensichtlich falsche Vorgaben geirrt. Was aber noch viel unfassbarer ist, geschätzte Damen und Herren, ist die Tatsache, dass selbst der Staatsanwalt diese heftige Gemütsbewegung im Affekt während der Tat verdreht. Das ist ungeheuerlich! Das Urteil lautete: sechs Jahre Haft – also Peanuts!

Jeder Mensch mit einem gesunden Verstand wird in dieser Tat einen versteckten und einen versuchten Mord erkennen. Es ist moralisch und gesellschaftlich eine Schande, wenn ein solches Fehlurteil gefällt wird. Dadurch werden nämlich gewisse Ausländer geradezu ermutigt, Menschenleben nicht unbedingt zu achten.

Auch in einem weiteren Fall wird versucht, ein Urteil zugunsten der Abstammung des Täters zu manipulieren: Ein Türke stach acht Mal auf seinen Schwager ein, weil dieser schlecht über seine Schwester gesprochen hätte. Er hätte über türkische Frauen geschimpft – dafür wurde er acht Mal niedergestochen.

Diese Tat spricht natürlich auch wieder für sich selbst. Trotzdem gesteht man jetzt einem Rechtsanwalt, seinem Verteidiger, zu, die ehemalige Nationalität oder das kulturelle Umfeld des Täters als strafmildernd in die Waagschale der Justiz zu werfen. – Diese Entwicklung ist entsetzlich!

Geschätzte Damen und Herren! Wir begeben uns gerade in Richtung Mehrklas­sengesellschaft. Künftig werden vermutlich Steinigen oder Handabhacken, Ehren­morde, Zwangsehen oder Genitalverstümmelungen als kulturelles Fehlverhalten mit be­son­ders milden Urteilen geahndet werden. Die Einführung eines Multi-Kulti-Straf­rechtes, wie es von Teilen der Grünen hier gefordert wird, wird vom BZÖ striktest abgelehnt und ist mit allen Mitteln zu bekämpfen. (Beifall beim BZÖ.)

In Österreich hat nur unser Recht, basierend auf unseren Wertvorstellungen, Gültigkeit. Die Anwendung dieser Gesetze muss für alle gelten. Anderenfalls kann man wirklich sagen: Es sieht schlecht aus mit unserem Rechtsstaat, wenn das in dieser Form fortgesetzt wird. (Beifall beim BZÖ.)

19.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


19.52.11

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahre 1987 hat Österreich die UN-Kon­vention gegen Folter ratifiziert, und eigentlich hätte seit 1989 die Präzisierung – wenn ich es jetzt vereinfacht sage – des Tatbestandes Folter in einem eigenen Gesetz erfol­gen sollen. Das ist bis dato nicht geschehen, obwohl das sehr oft von der UNO, aber auch vom UN-Sonderbeauftragten gegen Folter, von Professor Manfred Nowak, immer wieder gefordert wurde.

Es ist bei der Diskussion im Menschenrechtsausschuss von Ihnen, Frau Ministerin, wohl­tuend herübergekommen, dass Sie im Zusammenhang mit dem Entschließungs­antrag in Ihrem Ministerium bis Mai eine eigene Regierungsvorlage zu dem Thema Folter und eigener Tatbestand vorlegen werden; insofern wohltuend, als wir dann endlich die Umsetzung angehen können. Sofern ich richtig informiert bin, wird im April oder Mai eine große Tagung des Anti-Folter-Komitees stattfinden, und wenn Österreich


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