Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 265

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dann sozusagen eine Regierungsvorlage herzeigen kann, dann ist das auch für uns ein erfolgreicher Schritt in die richtige Richtung.

In diesem Sinne danke ich allen, die mitgegangen sind, denn ursprünglich hat es ja nicht danach ausgesehen. Ich denke, wir können schon ein Stück weit auch stolz sein, dass wir das gemeinsam geschafft haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. – Bitte.

 


19.54.17

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon von meinen Vorrednern dargestellt, geht es darum, dass die Frau Bundesminister für Justiz ersucht wird, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der bei allfälligem Bedarf eine zusätzliche Umsetzung des UN-Folter-Übereinkommens in unseren Strafgesetzen regelt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es dazu natürlich nicht dieses Entschließungs­antrages der Kollegin Korun und ihrer Freundinnen und Freunde bedurft hätte, weil – und darauf wird im vorliegenden Antrag auch hingewiesen – im Regierungsüberein­kommen für diese Legislaturperiode genau dieses Vorhaben schon vorgesehen war. Aber wenn es Ihnen darum geht, erfolgreich Entschließungsanträge umzusetzen, Frau Kollegin, so können Sie gerne auch andere Passagen aus dem Regierungsüberein­kommen als Entschließungsantrag hier einbringen.

Ich möchte auch noch ganz kurz auf die Ausführungen des Kollegen List eingehen. Ich glaube, es ist sehr gefährlich, wenn man einzelne Strafurteile herausnimmt, aus dem Zusammenhang reißt und daraus Kritik an den Gesetzen allgemein oder vor allem Kritik an der Haltung der Justiz ableitet. Natürlich können auch Urteile kritisiert und überprüft werden und natürlich sollen gerade auch Urteile Grundlage für unsere Arbeit sein, um auch herauszufinden, ob es vielleicht in verschiedenen Gesetzen, auch Straf­gesetzen, Abänderungsbedarf gibt. Was man aber nicht tun soll: Solche Urteile, aus dem Zusammenhang gerissen, sehr emotional diskutieren. Ich glaube, das schadet letztlich der Sache, das schadet einem ausgewogenen Strafrecht sehr.

Ich würde dazu einladen, zurück auf die sachliche Ebene zu kommen, gemeinsam dieses Urteil, wenn es veröffentlicht wird, zu diskutieren und dann allfälligen Ände­rungs­bedarf festzulegen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

19.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


19.56.32

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Kollege Donnerbauer, mein Vorredner List hat in einem recht, und das ist der Umstand, dass die gesetzliche Umsetzung der Folter-Konvention in Österreich nicht notwendig wäre, denn den Standard dieser Konvention haben wir in Österreich bei Weitem, eigentlich schon seit dem 18. Jahrhundert. Die Folter-Konvention, die wir jetzt umsetzen werden, bleibt in einigen Punkten sogar hinter unserem gesetzlichen Standard zurück, vor allem in der Ausnahme, die für uns undenkbar wäre: dass aus gesetzlich zulässigen Sanktionen kein Foltervorwurf erhoben werden kann. Also wenn in einem Rechtssystem etwa das Auspeitschen gesetzlich zulässig ist, dann kann daraus kein Vorwurf im Rahmen der Folter-Konvention erhoben werden. Das ist im­mer­hin seit dem Jahr 1779 durch die Abschaffung der körperlichen Züchtigungsstrafen und die endgültige Abschaffung der Folter bei uns nicht mehr denkbar.

 


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