Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 266

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Trotzdem haben wir uns entschlossen, dem Entschließungsantrag zuzustimmen und eine gesetzliche Verankerung der Folter zu befürworten, und zwar aus deklarativen Gründen, weil auch wir der Ansicht sind, dass die Folter etwas ist, das, weltweit außer Streit gestellt, als untragbar gelten muss.

Wir sehen auch einen sehr interessanten Punkt in der Konvention, der fast nirgendwo umgesetzt wird, nämlich: die universale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Verlet­zungen der Folter-Konvention. Die Artikel 5 und 6 verpflichten die EU-Mitgliedstaaten auch dann, wenn die Tat im Ausland an nicht – in unserem Fall – österreichischen Staatsbürgern begangen wird, aber den Tatbestand der Folter erfüllt, strafrechtliche Verfolgungshandlungen zu setzen und die Leute auch festzunehmen, um ihre Abur­teilung zu ermöglichen.

Das ist natürlich eine sehr interessante Sache. Wenngleich ich der Behauptung, dass die Menschenrechte universell sind, entgegentreten muss – das sind sie sicher nicht; jede Kultur sieht die Menschenrechte anders, sieht die Schwerpunkte anders –, sollte zumindest ein Punkt als universell von uns angesehen werden, auch wenn wir uns nicht zu moralischen Kolonialisten aufspielen, und das ist die Folter. Es wird interes­sant sein, ob wir den Mut haben, in Umsetzung der Folter-Konvention Bestimmungen zu übernehmen, die es auch möglich machen, frühere, nicht mehr durch Immunität geschützte Funktionäre, Angehörige, Staatsoberhäupter, Minister anderer wesentlicher Staaten – da fallen auch etwa die USA darunter, aber auch Israel, also Staaten, mit denen wir gute, enge Beziehungen unterhalten –, Angehörige dieser Staaten in U-Haft zu nehmen. Man wird gespannt sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser. – Bitte.

 


19.59.26

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Am Urheberrechtsstreit, ob das jetzt der Erfolg der Grünen ist oder die Einsicht des Regierungsübereinkommens, will ich mich nicht beteiligen. Als Oppositionspolitiker freue ich mich immer dann, wenn sich die Vorhaben des Justizministeriums mit meinen decken. Das ist ein schöner Erfolg. Freuen wir uns einfach beide, dass wir das Gleiche wollen und einen wichtigen Schritt weiter machen.

Kollege List, in einem sind Sie schlecht informiert: Sie sagen, es ist nichts mehr zu tun, bezogen auf die Antifolter-Konvention. Da widerspricht Ihnen schon der UNO-Anti­folter-Ausschuss, der explizit in den Jahren 1999 und 2005 Antifolter-Bestimmungen im österreichischen Strafrecht gefordert hat. Auch Amnesty International hat das immer wieder kritisiert.

Es geht um zwei Dinge: Das Wort „Folter“ kommt im österreichischen Strafrecht nicht vor. Es gibt auch keine Folter-Definition. Das verlangt die Konvention, und das ist auch wichtig.

Der zweite Punkt sind die Strafrahmen. Die UN-Antifolter-Konvention sieht 6 bis 20 Jahre vor. Man kann darüber streiten, natürlich sind sie in einigen Subdelikten verwirklicht, aber der entscheidende Punkt, und das glaube ich schon, ist: Wir brauchen höhere Strafrahmen, weil der Sorgfaltsmaßstab bei einem Beamten höher ist als bei jemandem, der nicht Beamter ist. Ich glaube, das sollte das Gesetz auch explizit zum Ausdruck bringen, nicht deshalb, weil bei uns ständig gefoltert wird, sondern deshalb, weil wir dort, wo es Missstände und schwarze Schafe gibt, explizit klarmachen müssen, dass das der falsche Weg ist.

 


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