Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 267

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Ein Punkt, der noch offen ist, Frau Justizministerin, ist das Weltstrafprinzip, dass bei uns auch Folterknechte verurteilt werden, die in ihren Heimatländern gefoltert haben. Das ist an sich schon verankert und das verlangt auch die Antifolter-Konvention, allein über die Umsetzung muss man diskutieren. Mir ist diesbezüglich kein Vorgehen der österreichischen Justiz und Polizei bekannt. Ich glaube, dass da eine Sensibilisierung notwendig ist, damit wir diesem Weltstrafprinzip entsprechen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber noch zu einem anderen menschen­recht­lichen Thema Stellung nehmen, zur Versammlungsfreiheit. Heute am Abend findet der Ball der rechtsextremen Korporierten in Wien statt. Es wurde im Vorfeld versucht, dagegen eine Demonstration anzumelden, aber das war schlichtweg unmög­lich. Alle Versuche, da geordnete Bahnen zu schaffen, sind abgelehnt worden. Es ist lediglich eine Kundgebung genehmigt worden, und wie ich höre, versucht man jetzt alles, um diese Kundgebung vonseiten der Polizei zum Eskalieren zu bringen. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Ich verstehe das nicht ganz, meine Damen und Herren. Man hat die Teilnehmer dieser Kundgebung, die bis jetzt friedlich verläuft, eingekesselt, hat Wasserwerfer auf die Demonstranten gerichtet (neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP), und offensichtlich ist es das Ziel – ich weiß nicht, warum, ich kann es nicht nachvollziehen; es heißt, es ist von ganz oben erwünscht –, diese Demonstration zum Eskalieren zu bringen.

Das wird mit Sicherheit ein parlamentarisches Nachspiel haben. Das heißt, das Versammlungsrecht mit Füßen zu treten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Beeil dich, der Cap und der Pilz sind schon dort!)

20.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


20.02.36

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es wurde schon erwähnt: 1987 hat Österreich die Konvention gegen Folter ratifiziert. Den­noch ist die dezidierte Definition von Folter in das österreichische Strafgesetz noch nicht aufgenommen worden. Ich bin sehr froh darüber, dass dies in kurzer Zeit erfolgen soll.

Der internationale Kampf gegen Folter, Misshandlungen, erniedrigende Handlungen, gegen systematische Anwendung von Folter muss leider immer wieder in den Blick­punkt gerückt werden. Beispielhaft erwähne ich die vor Jahren durchgeführte Unter­schriftenaktion zur Ächtung von Folter von Amnesty International und die hier im Haus im Menschenrechtsausschuss und im Plenum geführte Debatte über die Arbeits- oder, besser oder richtig gesagt, Umerziehungslager in China.

Meine Damen und Herren, eine besondere Herausforderung sind die digitalen Men­schenrechte. Auch da geht es darum, breites Bewusstsein zu schaffen, zu fördern, in Österreich und international, und nachhaltige Regelungen zu treffen.

Der Schutz der Privatsphäre verlangt neue europäische Regelungen auf Basis der Grundrechtscharta. Das war auch der Tenor der gestrigen Enquete im Bundeskanzler­amt anlässlich des Europäischen Datenschutztages. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Steindl.)

20.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


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