Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 269

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dokumentierten und belegten Folterfällen, wie leider in dem Fall, wo dies durch öster­reichische Polizisten geschah. Auch dem soll mit einem eigenen Folterparagraphen ein Riegel vorgeschoben werden.

Danke vielmals für die Unterstützung, für das Mitgehen. Und wie freuen uns auf die Novelle, die wir hoffentlich bald im Hohen Haus begrüßen dürfen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


20.09.00

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Justiz­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Gleich zu Beginn möchte ich festhalten, dass Österreich im Bereich des gesetzlichen Schutzes von Menschen­rechten auch im internationalen Vergleich bereits einen enorm hohen Standard erreicht hat. Trotzdem sind selbst auf dem in Österreich erreichten hohen Niveau Fehlleis­tun­gen und Verfehlungen Einzelner trotz umfangreicher Ausbildung und hoher Qualitäts­standards niemals zur Gänze auszuschließen oder zu verhindern. Aufgrund der Ver­fehlungen gibt es immer noch Raum für Verbesserungen. Wir sorgen heute dafür, dass dieser Raum für Verbesserungen kleiner wird. Die weitere Verbesserung unseres bestehenden hohen Schutzniveaus ist sinnvoll, notwendig und Ziel unserer Arbeit im Menschenrechtsausschuss des Nationalrates.

Im Arbeitsprogramm der SPÖ/ÖVP-Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang folgende Zielsetzung festgelegt – Zitat –: In Umsetzung einer Empfehlung des UN-Aus­schusses gegen Folter ist in das Strafgesetzbuch eine Definition von Folter aufzu­nehmen und der Strafschutz gegen Folter zu revidieren.

Mit dem heute dem Plenum zur Beschlussfassung vorliegenden Antrag des Menschen­rechtsausschusses haben wir somit die Erledigung einer weiteren Aufgabe des Regie­rungsprogramms in Angriff genommen und können sie vielleicht auch abschließen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Bestimmung in der österreichischen Bundesverfassung hinweisen, auf Artikel 7. In diesem heißt es:

„Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlech­tes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“

Warum dieser Hinweis? – Im letzten Untersuchungsausschuss sind mehrere Miss­stände aufgezeigt worden, die abgestellt werden müssen. So ist zum Beispiel ein amtie­render Landeshauptmann nicht verurteilt beziehungsweise angeklagt worden, weil er rechtsunkundig ist (Abg. Mag. Stadler: Frau Ministerin, schreiten Sie ein, der verzapft einen Unsinn! Der gehört zwar nicht mehr zu uns, aber ...!), und im Zusammenhang mit einem ehemaligen Minister sind die Anklageakte liegen geblieben, und das Ganze ist verjährt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade diese Beispiele zeigen, dass Hand­lungsbedarf gegeben ist. Da muss eine Korrektur erfolgen und eine Gleichstellung für alle Bürger gewährleistet werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.11

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt keine weitere Wortmeldung dazu vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 588 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

 


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