Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 288

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hat, wie wir den nächsten Schritt gehen können, nämlich von der Instandsetzung zur Instandhaltung. Und das, glaube ich, ist ein entscheidender Punkt.

Was wir heute hier beschließen, mit unserer Stimme beschließen, ist ein positives Signal. Es ist allerdings nicht mehr. Eva Glawischnig hat das vor zwei Jahren in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ariel Muzicant eingeleitet, und wir können heute einen ersten Teilerfolg verzeichnen.

Die „Neue Zürcher Zeitung“ hat damals geschrieben:

„Seit sieben Jahren verschleppt die österreichische Regierung ihre Verpflichtungen aus dem Washingtoner Abkommen zur Sanierung und Pflege jüdischer Friedhöfe. Doch diese verfallen, während die Kriegsgräber in gutem Zustand erhalten werden.“

(Abg. Scheibner: Das ist aber auch eine Aufrechnung, die nicht in Ordnung ist! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine völlig undifferenzierte Verallgemeinerung! – Abg. Scheibner: Wenn Freiwillige sammeln, Herr Kollege, damit das finanziert wird!)

Und damit sind wir beim zweiten Punkt, meine Damen und Herren: Wir haben im Jahre 1948 unter schwierigsten Bedingungen in diesem Hohen Haus ein Gesetz beschlossen, das Kriegsgräberfürsorgegesetz, mit dem sich die Republik verpflichtet hat, die Gräber nicht nur instand zu halten, sondern auch zu pflegen. Und das gelingt seither sehr gut. Und ich finde das auch in Ordnung, und ich finde das auch richtig. (Abg. Scheibner: Sie müssen immer etwas gegeneinander ausspielen! Das ist unver­ständlich!)

Wir müssen aber daran denken, dass in diesen Gräbern nicht nur Soldaten liegen, die ihre „Pflicht getan haben“, wie das ein ehemaliger Bundespräsident einmal etwas unglücklich ausgedrückt hat (Abg. Scheibner: Hören Sie doch endlich auf, das aus­einanderzudividieren!), sondern dass in diesen Gräbern auch Verbrecher liegen, Mitglieder der SS, Männer, die Kriegsverbrechen begangen haben. (Abg. Ing. Westen­thaler: Die kommen aber auch alle vors Jüngste Gericht! Die werden alle beim Jüngsten Gericht verurteilt!)

Wenn die Republik in der Lage ist, Gräber zu pflegen, in denen Verbrecher liegen, dann ist es wohl nur recht und billig, wenn wir verlangen, dass das auch für die Opfer gelten muss. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum wir im Jahr 2010 ein Gesetz beschließen, das den jüdischen Opfern, den Opfern nicht auch diese Gerechtigkeit widerfahren lässt, und es ist vor allem natürlich daran zu erinnern, dass die Gräber der Vorfahren dieser Opfer eben nicht mehr gepflegt werden können – Albert Steinhauser hat darauf hingewiesen. (Abg. Scheibner: Jetzt wird es ja eh gemacht! Was jammern Sie jetzt noch herum? Sie müssen immer polarisieren!)

Friedhöfe sind Denkmäler – laut Kriegsgräberfürsorgegesetz jedenfalls die Friedhöfe für die Soldaten des Zweiten Weltkrieges, und übrigens nicht nur für die Soldaten, son­dern auch für Zivilinternierte und andere Opfer. Ich habe mir das Gesetz aus dem Jahr 1948 noch einmal genau angeschaut, und es besagt, dass es auch für andere Opfer gilt.

Das ist also unsere weitere Forderung; daran werden wir festhalten. Und von da her glaube ich, dass das, was Sie hier gesagt haben, dass es keine zwingend notwendige Kompetenzverschiebung gibt, eben nicht gilt. Es gibt diese zwingende Notwendigkeit, weil wir anders nicht in der Lage sind, diese Gräber zu pflegen.

Ich möchte daran erinnern, es gibt viele kleine Gemeinden im Burgenland, in Niederösterreich, die einfach nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen. Und ich möchte auch daran erinnern, dass das Schwarze Kreuz sehr wohl in der Lage


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