Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 304

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Natürlich, weil eine gute Umweltpolitik die optimale Standortpolitik ist, weil damit jene Wirtschaftsbereiche gestärkt werden, die Zukunftstechnologien beinhalten. Und gerade in einem Tourismusland ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hörl.) Sie kommen aus Tirol, ja was verkaufen Sie denn auf dem Tourismussektor? (Abg. Hörl: Das ist grünes Geschwafel!) Sie sagen, das sei „grünes Geschwafel“.

Na ja, die Landschaft Tirols ist schön, die Berge sind eindeutig ein Magnet. Aber Sie wissen genauso wie ich, wie wichtig es ist, dass dort keine Überschwemmungen passieren, dass dort der Schutz der Täler gesichert ist, dass die Luft reingehalten wird, weil sonst die Gäste nicht mehr nach Tirol kommen werden, wenn es dort Smog gibt, wenn Lawinen und Muren herunterkommen und das alles verunmöglichen. Das ist ganz einfach. (Abg. Hörl: Das ist meine Heimat, und ich liebe meine Heimat!) Ja, ist in Ordnung.

Woher kommt eigentlich das Anliegen zu diesen zwei Staatsverträgen, die wir hier diskutieren? – An sich ist es ein Protokoll, das zur Espoo-Konvention gehört, und dieses Abkommen wurde von WHO und OECD betrieben. Ursprünglich ging es gezielt in Richtung Gesundheit. Die Europäische Union hat es eigentlich auf ein Niveau der schon bestehenden strategischen Umweltprüfung herunterverhandelt. Und da kann man jetzt dafür sein oder nicht dafür sein. Nur: Das Problem, das hier besteht, Herr Bundesminister – und daher werden wir diesem Staatsvertrag unsere Zustimmung nicht geben –, ist, dass derzeit Österreich massiv säumig ist. Wir können derzeit in Österreich die strategische Umweltprüfung gar nicht so umsetzen, wie es erforderlich wäre, und zwar ganz konkret deshalb, weil es in einigen Bereichen gar keine Pläne gibt. Beispiel: Fehlende Verpflichtung für einen Gesamtverkehrsplan.

Des Weiteren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausreichend. Es gibt keine aus­reichende Rechte, diese sind unserer Auffassung nach nicht gewährleistet. Und vor allem eines: Das Mahnschreiben der Europäischen Union vom 8. Oktober 2009 sagt ganz eindeutig, dass insgesamt 15 Absätze der geltenden EU-Richtlinien in Österreich nicht umgesetzt sind.

Herr Bundesminister, ich fordere Sie noch einmal auf, dazu Stellung zu beziehen, klar­zulegen, wie weit jetzt die Umsetzung schon im Laufen ist und welche Maßnahmen – auch von den anderen Ministerien, die hier involviert sind, von den Ländern et cetera – hier bereits ergriffen wurden.

Kollege Neubauer! Ihre Kritik an der Vorgangsweise Tschechiens, an Mochovce und an der Slowakei teilen wir natürlich. Nur: Ihre Argumentation zeigt eines: Es ist not­wendig, die europäischen Richtlinien korrekt umzusetzen; Sie haben das in Ihrem Ab­schlus­sstatement auch gesagt. Daher ist es erst recht notwendig, aus diesen Schluss­folgerungen eine effiziente europäische Umweltpolitik optimal grenzüber­schreitend umzusetzen. Und das bedeutet, eine aktive Europapolitik zu betreiben und nicht Dinge zu renationalisieren und zu polemisieren – das wird uns nicht weiter­bringen.

Es geht darum, diese grenzüberschreitenden Probleme aktiv anzugehen. Das Land Oberösterreich war hier mehrfach aktiv. Es ist ein Faktum, dass die Tschechische Republik diese EU-Regelungen nicht ausreichend berücksichtigt hat und daher mangelhaft vorgegangen ist. Das haben wir auch schon entsprechend durchgekämpft.

Herr Bundesminister! Dem Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungs­register werden wir unsere Zustimmung geben. Das Protokoll ist nämlich quasi ein Vorläufer des Umweltinformationsgesetzes beziehungsweise der Novelle vom Dezem­ber 2009, die bereits umgesetzt ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.54

 


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