Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 305

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl zu Wort. – Bitte.

 


21.54.22

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich denke, dass uns allen bewusst sein sollte, dass die SUP nicht nur notwendig, sondern unbedingt erforderlich ist, da dadurch ins­besondere die internationale Zusammenarbeit hinsichtlich umwelt- und gesundheits­bezogener grenzüberschreitender Projekte effektiver und transparenter wird und auch bessere Kontrollmöglichkeiten entstehen.

Besondere Anwendungsgebiete für die SUP wird die Raum- und Verkehrsplanung sowie die Abfall-, Wasser- und Energiewirtschaft, aber auch der Tourismus sein.

Wie ich immer wieder betone, wissen wir alle, dass wir die Pflicht unseren Nach­kommen gegenüber haben, auf eine intakte Umwelt zu achten. Durch diese SUP wird ein weiterer kleiner Schritt gemacht, unserer Verantwortlichkeit den künftigen Gene­rationen gegenüber nachzukommen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 3 Minuten. – Bitte.

 


21.55.29

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wenn meine Vorrednerin recht hätte, wäre wirklich alles Wonne und Griesschmarren. Aber leider ist dem nicht so! Sie wissen, Herr Minister, ganz genau, dass wir eigentlich auch endlich einmal die Artikel 9 und 3 der Aarhus-Kon­vention umsetzen sollten, weil, ähnlich wie bei der momentanen Regelung der SUP, nach wie vor das Problem darin besteht, dass die BürgerInnen zwar Stellung nehmen können, aber überhaupt keine Rechtsmittel zur Hand haben, um gegen die schleißige Vorgangsweise bei einer SUP vorzugehen und einen positiven Output zu erzielen. Das Rechtsinstrumentarium ist teilweise zahnlos, weil den BürgerInnen wesentliche Elemente und wesentliche Instrumente fehlen. Daher mein Appell, dass Sie endlich auch einmal die Aarhus-Konvention in den Artikeln 9 und 3 erneuern beziehungsweise verbessern und umsetzen.

Jetzt zur SUP-Richtlinie schlechthin: Das ist unseres Erachtens auch unzureichend, weil die Voraussetzung für eine Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung die ist, dass verbindlich ein Plan zu erstellen ist, und wie wir wissen, mangelt es oft gerade daran, dass ein ordentlicher Plan erstellt wird. Außerdem wurde diese SUP-Richtlinie in Österreich sehr zersplittert und unzureichend umgesetzt. Wir haben 15 unter­schied­liche Absätze, unterschiedliche Regelungen bei dieser Richtlinie.

Im konkreten Fall – in Niederösterreich – ist es ja geradezu hanebüchen. Da gab es ein Anfangsprojekt für die Traisental-Straße S 34, dieses wurde einer Strategischen Um­weltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Das Ergebnis entsprach dem Wunsch: Pröll durfte bauen. Inzwischen musste, weil die Asfinag weniger Geld hat, eine Spar­variante entwickelt werden, und man teilte nun die Strecke.

Beim zweiten Projekt passt es nach der Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung schon wieder, obwohl die Ergebnisse dem ersten SUP-Verfahren eigentlich wider­sprechen müssten. Das zeigt deutlich, Sie drehen und wenden es, wie Sie es wollen, in der Praxis, gehen über EU-rechtliche Vorgaben einfach hinweg und laufen Gefahr, sich durch die Kommission ein Klagsverfahren einzuhandeln. Das geht einfach nicht!

 


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