der Öffentlichkeit sowie der Umweltbehörden gewährleistet wird und dass die Ergebnisse dann bei der Annahme des Plans im Programm berücksichtigt werden.
Das zweite uns vorliegende Protokoll, jenes über die Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, hat ebenfalls als Ziel die Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen durch die Errichtung eines landesweiten Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters. Dadurch soll auch ein Beitrag zur Vermeidung und zur Verminderung von Umweltbelastung gewährleistet werden.
Wir haben durch die schon erlassene Verordnung betreffend ein Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister auf europäischer Ebene bereits unmittelbar das Recht umgesetzt. Zusätzlich war wichtig, dass das Parlament das Umweltinformationsgesetz beschlossen hat – ein wichtiger Beitrag auf dem Weg dorthin. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
22.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Stauber zu Wort. – Bitte.
22.05
Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir genehmigen heute auch das in der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa verhandelte Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister.
Seine Rechtsgrundlage findet dieses Protokoll im sogenannten Aarhus-Übereinkommen, das den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten behandelt und von Österreich im Jahr 2005 bereits ratifiziert wurde.
Da auch die Europäische Gemeinschaft selbst Vertragspartei dieses Protokolls ist, wurde bereits eine eigene EG-Verordnung erlassen, die dieses Register durch die Europäische Kommission vorsieht. Wir erheben in Österreich bereits die erforderlichen Daten für dieses Register.
Österreich zeigt sich in dieser Angelegenheit überhaupt höchst vorbildlich und geht in einigen Bereichen sogar über die in der EG-Verordnung vorgesehenen Anforderungen hinaus. Zum Beispiel wird von der EU lediglich eine fünfjährige Datenaufbewahrungsfrist verlangt. – Wir in Österreich haben eine zehnjährige Frist. Damit ist Österreich strenger, als es nach seinen internationalen Verpflichtungen sein müsste, und das ist, denke ich, auch gut so. Wir zeigen damit, dass wir unseren internationalen Verpflichtungen bestens nachkommen.
Wie schaut es mit den Kosten aus? – Während für die Bundesländer dadurch keine Aufwendungen anfallen, werden dem Bund Kosten von zirka 80 000 € für die Entwicklung und Implementierung der Datenbank entstehen. Die jährliche Aktualisierung der Daten und die Wartung der Datenbank werden in etwa weitere 10 000 € an Kosten verursachen.
Zuletzt möchte ich in diesem Zusammenhang noch anregen, ob es aus Effizienz- und Kostengründen nicht sinnvoll wäre, verschiedene Bereiche bereits vorhandener Umweltdatenbanken auch entsprechend zu verknüpfen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
22.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Auer zu Wort. – Bitte.
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