Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 321

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die ÖBB stehen dem natürlich um nichts nach, dort geht es bekanntlich noch gemüt­licher zu. Aber anscheinend hat sich dann doch jemand aufgerafft, hat den Rech­nungshofbericht einmal durchgelesen und hat eine beinahe revolutionäre Verbes­serung der Arbeitsweise der Österreichischen Bundesbahnen initiiert. Umsetzen wäre definitiv zu viel verlangt!

Bei so viel Reformeifer muss man sich natürlich auch einmal eine Ruhepause gönnen. Der Rechnungshof findet dafür eine wunderbar diplomatische Formulierung, und zwar folgende: Die „Kosten-Nutzen-Analyse ... wurde durch die ÖBB in Form einer Absichts­erklärung umgesetzt“.

Aber jetzt einmal ernsthaft: Eine Absichtserklärung ist keine Umsetzung! Eine Initiie­rung eines Nachdenkprozesses über technisch-wirtschaftliche Überlegungen bei der Umsetzung eines Bauprojektes wie des Semmering-Basistunnels sollte kein Ergebnis einer Kritik des Rechnungshofes sein, sondern eigentlich die Grundvoraussetzung, bevor so ein Projekt überhaupt in Angriff genommen wird.

Ingesamt betrachtet ist der Follow-up-Bericht nichts anderes als ein höflich formulierter Hilfeschrei des gesunden Menschenverstandes. Öffentliche Gelder müssen verantwor­tungsbewusst und mit Weitblick eingesetzt werden. Planung und Kosten-Nutzen-Rech­nungen sind das kleine Einmaleins jedes noch so kleinen Unternehmens. Diese Rechtschaffenheit erwartet sich der Steuerzahler auch von der österreichischen Bun­des­regierung, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Umsetzen statt faulenzen! Wir vom BZÖ werden der Bundesregierung weiterhin auf die Finger schauen und dafür sorgen, dass Sie ihre liebgewordenen Gewohnheiten nach dem Motto „Verschwenden, verzögern, vertuschen“ so rasch wie möglich ablegen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

22.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Windholz gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Rädler: Wir sind enttäuscht!)

 


22.50.03

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Zu Beginn einmal ein großes Lob an den Rechnungshof. Der Präsident hat mit seinem Team wie immer schonungslos aufgezeigt, wo ein Miss­stand besteht, wo der Steuerzahler zu Schaden kommt.

Der ARC-Bericht ist da schon etwas sehr, sehr Besonderes. Er ist seit der letzten Ausschusssitzung noch um eine Facette reicher geworden, denn der Rechnungshof prüft über vorgelegte Unterlagen, und das war jetzt schon sehr, sehr divergierend. Ich kann nur allgemein einmal feststellen: Es ist unerheblich, ob man da gegenrechnet, 50 000 gegen eine Million von Ötsch oder sonst etwas – der Steuerzahler versteht es nicht! Es ist de facto eine Verschwendung von Steuergeld.

Aufgrund dieser neuen Facette, dass ein Betroffener, der an der Ausschusssitzung teilnimmt, nämlich Kollege Graf, dann Unterlagen vorlegt, die dem Rechnungshof bislang nicht bekannt waren, müssen, bitte, die Alarmglocken schrillen! Wie ist denn das möglich, dass dem Rechnungshof Unterlagen nicht vorgelegt werden? Wo befin­den sich diese Unterlagen? Haben einzelne Akteure das gesondert abgelegt? Gibt es da einen Sondertresor? Wird das nach Hause gebracht und, ich weiß nicht, irgendwo im Nachtkasterl verwahrt? – Das ist ein unhaltbarer Zustand!

Herr Präsident Dr. Moser, ich darf Sie ersuchen, dieser Sache auf den Grund zu gehen, und zwar, wenn es sein muss, mit einer neuerlichen Prüfung. Da muss man einmal eines herausfinden: Wo befinden sich solche Unterlagen, und warum werden sie dem Rechnungshof vorenthalten? – Ich weiß nicht, wie weit das den Kollegen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite