Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 73

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der abgestufte Bevölkerungsschlüssel im Finanzausgleichsge­setz 2008 abgeschafft wird und eine neue gerechte Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden ermöglicht wird.“

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Es ist hier viel Spielraum für die Regierung vorhanden, eine gerechte Verteilung zu schaffen. Es ist aber auch die Nagelprobe für ÖVP und SPÖ, ihren Worten hier am Rednerpult Nachdruck zu verleihen, indem sie unseren Antrag unterstützen.

Geben Sie den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum im Sozialbereich, im Umwelt­bereich, im Wirtschaftsbereich, aber auch im Sicherheitsbereich! – Danke schön. (Bei­fall beim BZÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Widmann, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaf­fung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels im Finanzausgleichsgesetz 2008

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 24.02.2010 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1:

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (600 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundesfinanzgesetz 2010 geän­dert werden (604 d.B.)

Die bestehende Finanz- und Wirtschaftskrise betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bür­ger sowie die Wirtschaft, sondern macht auch vor den Gemeinden nicht halt. Die Aus­wirkungen der Wirtschaftskrise sind für unsere Gemeinden verheerend. Wie in allen Bereichen ist es in diesem Bereich erforderlich, zügig und wirksam zu reagieren, um si­cherzustellen, dass die Länder, Städte und Gemeinden ihre Aufgaben für die Bürgerin­nen und Bürger weiterhin in angemessener Form wahrnehmen können. Insoweit ist auf die Wichtigkeit der wahrzunehmenden Aufgaben hinzuweisen. Insbesondere die Finan­zierung im Sozialbereich (Spitäler und Pflegeheime) und der Erhalt der Infrastruktur (Straßen und Schulen) stehen auf dem Spiel.

Hinzu kommt, dass die Länder, Städte und Gemeinden im Zuge der von der Bundesre­gierung umgesetzten Steuertarifreform 2009 mit erheblichen Einbußen zu rechnen ha­ben, da eine ausreichende Abdeckung der Einbußen durch den Bund nicht sicherge­stellt wird. Weiters werden den Ländern und Gemeinden zusätzliche Ausgaben ange­lastet, wie etwa für das Kindergartenjahr im Zuge der Konjunkturpakete.

Demgegenüber steht eine ungerechte Verteilung betreffend den Gemeinden zustehen­den Anteilen an den Erträgen aus den zwischen Bund und Ländern – Gemeinden – geteilten Abgaben. Insbesondere gilt dies für das Verteilungskriterium, welches sich nach dem „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“ orientiert. Dieser Verteilungsschlüssel bevorzugt größere Gemeinden aus unsachlichen Gründen, die aus vergangen Zeiten rühren. Damals wurden diese Städte beispielsweise aufgrund der hohen Kosten des U-


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