Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 98

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12.17.56

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst – auch im Namen von Otto Pendl, der zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr zu Wort kommen wird – den Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums und auch Ihnen, Frau Ministerin, herzlich für die sehr zeitintensive Arbeit an dieser Novelle danken. (Beifall bei der SPÖ.) Es waren zwei Arbeitsgruppen tätig, die diese Regierungsvorlage, die heute beschlossen werden soll, ausgearbeitet haben.

Herr Kollege Scheibner, es ist mir auch heute nicht klar geworden – ich habe Sie schon im Ausschuss nicht verstanden –, wogegen sich eigentlich Ihre Ablehnung richtet. Sie haben Ihre Ablehnung damit begründet, dass es da um Rechte der Bürger geht. Es sind sowohl Bürger betroffen als auch ein Umfeld. Also ich würde hier um eine Klar­stellung ersuchen. (Abg. Scheibner: Wir wollen weiterhin die doppelte Begutachtung!)

Dem Vorhaben dieser Novelle liegt der Umstand zugrunde, dass das derzeitige Unter­bringungsgesetz bereits seit 19 Jahren nahezu unverändert besteht und an die geän­derten Verhältnisse angepasst werden muss, die Frau Kollegin Franz dargestellt hat. Wir sollten eigentlich froh sein, dass wir weg von den großen zentralen Anstalten hin zu den kleinen ambulanten oder psychiatrischen Abteilungen in Krankenhäusern ge­kommen sind und damit auch die Unterbringung und die Pflege in den jeweiligen Hei­matbereichen möglich sind.

Das hat mit sich gebracht, dass in den kleinen Einheiten eine nicht so große Anzahl von Psychiatern, die permanent vorgehalten werden, vorhanden ist, und das hat wie­derum die nun vorliegende Lösung notwendig gemacht und mit sich gebracht, wobei man sagen muss, dass nach der Untersuchung durch den aufnehmenden Abteilungs­leiter über Antrag des Betroffenen oder eines Stellvertreters jederzeit eine weitere Be­gutachtung stattfinden muss, und zwar bis Mittag des nächsten Werktages. Damit ist eigentlich sichergestellt, dass ein allfälliges nicht richtiges Erstgutachten korrigiert wer­den kann.

Die neue Regelung der Vertretung der Kranken durch die Patientenanwaltschaft ist sehr wichtig, weil sie zu mehr Effizienz im Vertretungsbereich beiträgt.

Was den sogenannten Drehtüreffekt anlangt, über den es eine lange Diskussion gab, muss es eine Abwägung in der Hinsicht geben, dass man die Frage stellt: Was kann man tun, dass jemand, der entlassen wird, nicht eine Woche später wieder dort landet, wo er hinausgegangen ist?

Die Wortwahl, die man diesbezüglich gefunden hat, ist sehr präzise: Wenn die Wahr­scheinlichkeit, dass jemand bald wieder zurückkommt, durch eine verhältnismäßige Verlängerung der Unterbringung wesentlich verringert werden kann, dann wird es eine solche geben.

Es gibt auch eine ausdrückliche Regelung der Beschränkung von sonstigen Rechten, die bei Gericht jederzeit anfechtbar ist und wo immer die Verhältnismäßigkeit in den Vordergrund gestellt wird. Das heißt, jede Maßnahme muss absolut notwendig sein und es muss ohne sie die Sinnhaftigkeit des Vollzugs oder die Abhaltung der Gefähr­dung anderer nicht möglich sein.

Zum Heimaufenthaltsgesetz ist zu sagen, dass wir leider in vielen Heimen, insbeson­dere in privaten Heimen – Herr Kollege Maier wird sich dazu im Zuge seiner Wortmel­dung umfassender äußern –, noch immer skandalöse Verhältnisse vorfinden. Dagegen muss unbedingt etwas getan werden. Das Gesetz sieht dazu gute Regelungen vor. Ab­seits davon ist es so, dass zunächst die Entscheidungsfindung über Maßnahmen in


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