Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 108

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der Exekutivbeamtinnen und ‑beamten sprechen darf –, dass bei sehr vielen Einwei­sungen, bei sehr vielen Erkrankungsfällen ja auch Rettungsorganisationen dabei sind, deren MitarbeiterInnen retten wollen und die sich oftmals in Gefahr begeben. Denken Sie an Suizidgefährdungen. Hier fährt dann die Rettung auf, die Feuerwehr, die Polizei. Wenn man das vermeiden kann, dann ist das auch etwas Positives. Das ist ja mit immensem Stress für alle Beteiligten verbunden. Ich glaube, daran sollte man gemein­sam arbeiten, weil es vor allem auch ein massiver Stress für den erkrankten Menschen ist. Die Rettungsorganisationen sind natürlich bereit, sich in Gefahr zu begeben, um jemanden zu retten, aber wenn wir das vermeiden könnten, dann wäre das ein sehr positiver Erfolg.

Ich sehe daher diese gesetzliche Regelung als besonders positiv. Dass sie auch da­rauf abgezielt hat, nach dem Heimaufenthaltsgesetz Änderungen herbeizuführen, die es ermöglichen, auch bei diesem heiklen Thema der Freiheitsbeschränkungen vernünf­tig diskutieren zu können, ist auch ein spezieller Erfolg. Dafür ein herzliches Danke­schön im Sinne der Menschen, die hier wirklich unsere Unterstützung brauchen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köfer. – Bitte.

 


13.00.02

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Hohes Haus! Dieses Unterbringungsgesetz und seine geplante Novellierung kann sich international durchaus sehen lassen! – Diese lo­benden Worte stammen nicht von mir, sondern von einem gebürtigen Deutschen, der seit einiger Zeit eine psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses leitet. Es wäre al­lerdings verwunderlich, wenn ein Deutscher irgendwann auch die österreichischen Ver­hältnisse loben würde, und so fand er auch bei diesem Lob ein Haar in der Suppe, nämlich konkrete Mängel dahin gehend, dass die Beurteilung von Zwangszuweisungen durch die Bezirksgerichte beziehungsweise durch die Patientenanwälte in Österreich erst innerhalb von vier Tagen erfolgen muss, während dies andererseits in Deutsch­land bereits in einem Zeitraum zwischen 12 und 36 Stunden zu erfolgen hat. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Seit nunmehr 19 Jahren ist dieses Unterbringungsgesetz in Österreich in unveränder­ter Form in Kraft, und wenn jetzt diese Änderung vorgenommen wird, so erfolgt sie nicht in Form eines Hüftschusses, sondern wohl vorbereitet und unter Einbindung von zahlreichen namhaften Experten. Das ist auch gut so, denn es handelt sich ja hier um eine sehr sensible Materie, bei der jeder Schritt sehr wohl überlegt sein will.

Bereits 2006 wurde von den Experten artikuliert, dass sich das Unterbringungsgesetz in der Praxis gut bewährt habe, es aber noch einige Details gebe, die einer Anpassung bedürfen.

Einer der wesentlichsten Punkte der Novellierung wird eben sein, dass bei der Aufnah­me nunmehr – das haben wir mehrfach gehört – ein fachärztliches Attest genügt und nur auf Verlangen ein zweites von einem Fachmann erstellt werden muss. Mit dieser Änderung will der Gesetzgeber eine Dezentralisierung der Psychiatrien erleichtern und trägt auch, und das ist sehr wichtig, der stattfindenden Entwicklung im ländlichen Raum Rechnung.

Ich möchte diese Gelegenheit aber auch gleich dazu nützen, als Bezirksbürgermeister des zweitgrößten österreichischen Bezirks, Spittal an der Drau, den dringenden Wunsch sehr klar zu deponieren, dass wir die längst versprochene psychosomatische Klinik in Millstatt erhalten. Es ist unerträglich, dass unsere Patienten im Bedarfsfalle weiterhin


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