Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 111

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wie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrich­tungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2007 und 2008 (III-100/605 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Eingestellte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


13.09.37

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident des Rech­nungshofes! Hohes Haus! Wir behandeln hier den Einkommensbericht betreffend die öffentliche Wirtschaft. Da hat es in den Jahren 2007 und 2008 eine Erhöhung bei den Einkommen der Beschäftigten um 13 Prozent gegeben und eine Erhöhung bei den Ein­kommen der Vorstände um 6 Prozent. 392 Unternehmen wurden durchleuchtet bezie­hungsweise haben einen Fragebogen abgegeben, darin sind 592 Vorstände, 1 202 Auf­sichtsräte und über 180 000 Beschäftigte beinhaltet. Wenn man sich im Vergleich dazu die Managergehälter von 902 untersuchten Geschäftsberichten anschaut, hat es eine Kluft bei den Gehältern derart gegeben, dass die Beschäftigten in diesem Zeitraum um 10 Prozent weniger und Vorstände um 100 Prozent mehr verdient haben.

Auch die Bandbreite der Unterschiede zwischen den Beschäftigten und den Vorstän­den in Bereichen der öffentlichen Wirtschaft und in Bereichen der börsennotierten Un­ternehmungen ist eine sehr, sehr große. In der öffentlichen Wirtschaft ist es so, dass die Vorstände vom 2- bis zum 6-Fachen der Gehälter der Beschäftigten verdienen; bei börsenotierten Unternehmungen reicht diese Bandbreite vom 5- bis zum 48fachen.

Hier wird eine Forderung nach einer Offenlegung der Managergehälter aufgestellt. Die­se ist aber derzeit auch bei börsenotierten Unternehmungen keinesfalls gegeben. Bei 902 untersuchten Geschäftsberichten haben nur 76 Unternehmen die Managergehälter veröffentlicht; das sind 8,4 Prozent. Das heißt, die Forderung nach mehr Transparenz ist in allen Bereichen angebracht und soll in Teilen der Wirtschaft Einzug halten, die nicht nur den öffentlichen Bereich, sondern auch den privatwirtschaftlichen Bereich um­fassen, denn diese Transparenz ist ganz besonders notwendig, um Bereiche der Um­verteilung und Bereiche der Verteilung in unserer Gesellschaft besser darzustellen.

Eine wichtige Neuerung in diesem Rechnungshofbericht ist die Darstellung des Frau­enanteils. Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Unterschiede zwi­schen Frauen- und Männergehältern sich immer noch in einer sehr großen Schere be­finden. Die Unis sind ein gutes Beispiel dafür, denn die vorherige Regierung hat sich die Aufgabe gestellt, besonders viele Frauen in Aufsichtsratspositionen an den Unis zu bringen, und dort gibt es einen 40-prozentigen Frauenanteil. Im Bereich der öffentli­chen Wirtschaft beträgt der Frauenanteil 16 Prozent, hier gibt es auch eine leichte Stei­gerung. Allerdings sind es bei börsenotierten Unternehmungen nur 9 Prozent Frauen.

Deswegen ist die Forderung unserer Frauenministerin Heinisch-Hosek sehr wichtig, dass eine Offenlegung der Einkommen von Männern und Frauen innerhalb der Betrie­be Einzug halten sollte, denn nur diese Offenlegung bringt eine Sichtbarmachung von Leistung und Abgeltung. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind sicherlich alle mei­ner Meinung, dass die Arbeit von Frauen in Österreich gleich viel wert sein sollte! (Bei­fall bei der SPÖ.)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Steindl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


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