Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 130

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Oder weiters: Erfahrungen zeigen, dass die Offenlegung auch ein schlagkräftiges Instru­ment zum Schutz der Investoren sein kann.

Nicht zuletzt heißt es: Laxe Offenlegungsregeln können unethischem Verhalten Vor­schub leisten. – Zitatende.

In diese Richtung geht auch der Österreichische Corporate Governance Kodex 2006, indem er Regeln aufstellt, wie unter anderem:

„Die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Vorstands sind im Anhang des Jahresabschlusses auszuweisen.“

Oder Regel 30: „Zusätzlich zu den vom Gesetz bereits geforderten Angaben (L-Re­gel 29) sind in den Geschäftsbericht folgende Informationen aufzunehmen:

Die im Unternehmen für die Erfolgsbeteiligung des Vorstands angewandten Grundsät­ze, insbesondere an welche Kriterien eine Erfolgsbeteiligung anknüpft; (...)

Das Verhältnis der fixen zu den erfolgsabhängigen Bestandteilen der Gesamtbezüge des Vorstands.

Die Grundsätze der im Unternehmen für den Vorstand gewährten betrieblichen Alters­versorgung und deren Voraussetzungen.“

Nicht zuletzt auch Regel 31: „Für jedes Vorstandsmitglied werden die fixen und erfolgs­abhängigen Vergütungen im Geschäftsbericht einzeln veröffentlicht.“

Die Schlussfolgerungen aus diesen Grundsätzen sind wohl, dass man gemäß der Good Governance die OECD-Grundsätze der Corporate Governance 2004 und die Bestim­mungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex 2006 für öffentliche Un­ternehmungen voll anwendet.

Man kann abschließend erwähnen, es sollte für acht Millionen Aktionäre wohl das glei­che Anrecht auf Transparenz bestehen wie für die Aktionäre von an der Börse notier­ten Unternehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

14.24


14.24.20

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-100 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

14.25.334. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2009/14 (III-101/606 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite