Oder weiters: Erfahrungen zeigen, dass die Offenlegung auch ein schlagkräftiges Instrument zum Schutz der Investoren sein kann.
Nicht zuletzt heißt es: Laxe Offenlegungsregeln können unethischem Verhalten Vorschub leisten. – Zitatende.
In diese Richtung geht auch der Österreichische Corporate Governance Kodex 2006, indem er Regeln aufstellt, wie unter anderem:
„Die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Vorstands sind im Anhang des Jahresabschlusses auszuweisen.“
Oder Regel 30: „Zusätzlich zu den vom Gesetz bereits geforderten Angaben (L-Regel 29) sind in den Geschäftsbericht folgende Informationen aufzunehmen:
Die im Unternehmen für die Erfolgsbeteiligung des Vorstands angewandten Grundsätze, insbesondere an welche Kriterien eine Erfolgsbeteiligung anknüpft; (...)
Das Verhältnis der fixen zu den erfolgsabhängigen Bestandteilen der Gesamtbezüge des Vorstands.
Die Grundsätze der im Unternehmen für den Vorstand gewährten betrieblichen Altersversorgung und deren Voraussetzungen.“
Nicht zuletzt auch Regel 31: „Für jedes Vorstandsmitglied werden die fixen und erfolgsabhängigen Vergütungen im Geschäftsbericht einzeln veröffentlicht.“
Die Schlussfolgerungen aus diesen Grundsätzen sind wohl, dass man gemäß der Good Governance die OECD-Grundsätze der Corporate Governance 2004 und die Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex 2006 für öffentliche Unternehmungen voll anwendet.
Man kann abschließend erwähnen, es sollte für acht Millionen Aktionäre wohl das gleiche Anrecht auf Transparenz bestehen wie für die Aktionäre von an der Börse notierten Unternehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
14.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-100 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/14 (III-101/606 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
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