Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 131

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14.26.01

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Heute haben wir einen kleinen Gemeindetag hier im Plenum, es ging ja schon um den Finanzausgleich und um die Getränkesteuerrückzahlung. So ist auch in diesem Bericht des Rechungshofes ein interessantes Kapitel über die Gemeindeprü­fungen enthalten, wobei ich einen Satz, Herr Präsident, dazu sagen muss.

Sie schreiben: „Beim Finanzausgleich 2008 – 2013 wurden die Gemeinden verstärkt berücksichtigt und erhielten zusätzliche Nettoeinnahmen.“ – Das kann ich so nicht un­terschreiben. Man müsste nämlich dann auch die Pflichtausgaben dem gegenüberstel­len, und dann ist nichts mehr mit Nettoeinnahmen. Dann bleibt nichts mehr übrig.

Heute am Vormittag wurde darüber diskutiert, dass der Finanzausgleich ungerecht sei, weil die Bürger kleiner Gemeinden weniger wert seien als die Bürger großer Gemein­den. Diese Debatte haben wir immer dann wieder, wenn ein Finanzausgleich unter Dach und Fach ist.

Ich erinnere mich noch ganz genau daran – Kollege Auer wird es bestätigen –, dass wir immer nach Abschluss des Finanzausgleichs sagen: Jetzt müssen wir endlich ein­mal von diesem Bevölkerungsschlüssel und von dieser Ungerechtigkeit wegkommen und müssen hin zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich. – Bis heute ist nichts geschehen, bis heute ist nichts passiert.

Wenn ich mir die Vorschläge des Rechnungshofes zu einer Gemeindeprüfung auf Ba­sis eines gemeinsamen Prüfkonzepts des Bundesrechungshofes und der Landesrech­nungshöfe – mit all den Vorteilen, die Sie hier im Bericht nachlesen können – an­schaue, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass das Sinn machen würde – auch als Ausgangsdatenlage für einen sogenannten aufgabenorientierten Finanzausgleich –, dass wir uns einmal Gedanken darüber machen, ob das die Gemeinden machen müs­sen, und wenn ja, woher sie das Geld nehmen und wer ihnen das Geld gibt. Ich denke, dass das ein richtiger Ansatz wäre.

Eine zweite Bemerkung noch zu diesem Bericht: Es geht um die Österreichischen Bundesforste, Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung sowie Beteiligungsmanage­ment. Zwei Punkte sind laut Ihrem Bericht, Herr Präsident, noch offen, wobei ich nicht verstehe, warum der Punkt der Seenvermessung nicht erledigt ist, denn da könnten Einnahmen lukriert werden, wenn ordentliche Pachtverträge gemacht werden könnten aufgrund von ordentlichen Vermessungsdaten. Eine Frage, die den Bundesforsten zu stellen sein wird.

Offen ist auch folgender Punkt: Bundesministerium für Finanzen und Landwirtschafts­ministerium: „Regelmäßige Kontrolle der Berichte über die Liegenschaftstransaktionen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den am Liegenschaftskonto verbuchten Trans­aktionen“. – Das heißt ja, Herr Präsident, dass das, was in den Berichten drinnen steht, nicht identisch ist mit dem, was verbucht wird. Auch hier, glaube ich, ist Erklärungsbe­darf gegeben.

Ein letzter Satz: Die „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 23. Februar schreiben im Zusammenhang mit der Budgetsanierung und all dem, was hier angedacht wird, dass das WIFO unter anderem durchaus ein Potenzial beim Verkauf der Bundesforste sieht.

Ich denke, dass dieser Ansatz zu vergessen ist, denn die Bundesforste sind nicht nur wertmäßig sehr wichtig, sondern sie haben ganz andere Aufgaben bis hin zur Nachhal­tigkeit in Österreich. Daher sollten wir diese Idee, Bundesforste zu veräußern, fallen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.29

 


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