Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 133

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Klimastrategie 2002 bis 2007 wurden ja leider nicht erreicht, weil es keinen Konsens mit den Ländern gegeben hat.

Insgesamt zeigt die Bilanz: Von 662 Empfehlungen wurden 332 – sprich 50,2 Pro­zent – umgesetzt. Bei 31,4 Prozent ist die Umsetzung zugesagt, und 18,4 Prozent sind offen. Positiv dabei ist, dass die Trefferquote steigt. Aufgezeigt hat der Rechnungshof auch, dass eigentlich die Gemeinden mit 54,9 Prozent die Vorgaben am effizientesten umsetzen, also in Führung liegen gegenüber Bund und Land und – das hat Kollege Obernosterer schon gesagt – dass es in der Umsetzung Unterschiede zwischen den Ländern gibt.

Es gibt derzeit einige Herausforderungen: die Prüfung des Projekts Skylink, bei dem der Rechnungshof nach einem Entschließungsantrag vom 23. September 2009 jetzt aktiv werden kann; die Einbringung in die Verwaltungsreform, bei der wir möglichst rasch Maßnahmen brauchen, um Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen zu können; das Thema Gemeindeprüfungen – der Bundesrechnungshof kann derzeit nur 24 grö­ßere Städte prüfen –, auch hier ist derzeit ein neues Prüfkonzept für die Gemeinden in Ausarbeitung. Man muss einfach berücksichtigen, dass 7,7 Milliarden € an Schulden ausgelagert sind, und ich glaube, es ist wichtig, dass es hier auch Einblick gibt.

Abschließend: Vielen Dank für die Vorlage dieses Berichtes; dieser liefert wertvolle und praxisnahe Vergleiche. Er liefert uns neue Herausforderungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen, und er trägt dazu bei, dass die Politik Vorgaben erhält und agieren und reagieren kann auf Dinge, die besser gemacht und optimiert werden können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.36.11

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Dieser Jahrestätigkeitsbericht ist, glaube ich, eine sehr, sehr gute Zusam­menfassung über die umfassenden Tätigkeiten des Rechnungshofes. Er zeigt auch sehr deutlich auf, dass es – so wichtig eine Kontrollinstanz auch ist – immer notwendig ist, weiterzuarbeiten, sich die Ausflüsse der Kontrollberichte genau anzuschauen, her­auszufiltern, was umzusetzen ist, aber auch die Kontrollinstrumente selbst immer wei­terzuentwickeln. Damit bin ich bei einem Punkt, der schon angesprochen wurde: die Prüfungen der Gemeinden.

Der Finanzausgleich – darüber wurde heute auch schon gesprochen – regelt die Flüs­sigstellung öffentlicher Gelder an Länder und Gemeinden, und beide Einrichtungen de­cken in Wirklichkeit damit die Ausgaben öffentlichen Interesses ab – allerdings oft völlig unterschiedlich, denn während in einem Bundesland Schulden zum Beispiel beim Land angesiedelt werden und die Gemeinden eher schuldenfrei arbeiten, ist es in einem an­deren Bundesland wieder umgekehrt. Das ergibt eine Inkohärenz, die wir irgendwann einmal vereinheitlichen müssen. Ich glaube, es ist ganz wichtig für uns, dass die da­durch entstehenden Graubereiche lichter gemacht werden, dass die Zahlungsströme nachverfolgbar werden und dass wir vor allem erkennen, welche Wirkung wir mit dem Geld erzielen, das wir der öffentlichen Hand in den Kommunen und in den Ländern zur Verfügung stellen.

Ist der Steuer-Euro, den wir an die Länder und Gemeinden geben, das wert? Wird da­mit die entsprechende Wirkung im Sinne unserer Bürger und unserer Bevölkerung er­zielt? Gerade deswegen ist es, glaube ich, so notwendig, dass der Rechnungshof die Prüfkompetenz über alle Gemeinden erhält – nicht weil er zwei oder drei Prüfer in eine


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