500-Seelen-Gemeinde schicken will, sondern weil er genau diese Ströme nachvollziehbar machen muss, um für uns erkennbar zu machen, was dabei herauskommt, wenn wir Geld an die Länder und Gemeinden schicken.
In der Steiermark wurde von der Wirtschaftskammer eine Studie zur Finanzlage der Gemeinden erstellt, die ein deutliches Bild zeigt: 82 Prozent der Gemeinden sind verschuldet. Welche Maßnahmen werden die Gemeinden ergreifen? – Zum einen Investitionsstopp und zum anderen natürlich Gebührenerhöhungen. Das sind Punkte, bei denen ich mich frage, ob es denn notwendig ist, die Gebühren zu erhöhen, oder ob man das mittels anderer Maßnahmen effizienter gestalten könnte, ohne den Bürger zu belasten.
Interessant ist vor allem ein Punkt, den die Wirtschaftskammer feststellt, nämlich dass Controlling und Kennzahlensysteme Fremdworte sind. Mehr als die Hälfte der Gemeinden hat keine Kontrollinstrumente in ihren Finanzabteilungen, und 10 Prozent wissen es nicht – das ist auch sehr interessant.
Die Wirtschaftskammer stellt fest, dass sie die Bemühungen des Rechnungshofes um eine Kompetenzausweitung in Richtung Gemeindeprüfungen unterstützt. Das sei vor allem der ÖVP nahegebracht, die sich immer so vehement gegen die Kontrollrechte des Rechnungshofes bei den Gemeinden wehrt.
Ein Punkt noch zu den Empfehlungen des Rechnungshofes: Es ist sehr, sehr schön, finde ich, dass 80 Prozent der Empfehlungen umgesetzt werden. Allerdings sind jene 20 Prozent, die noch offen sind, eigentlich diejenigen, die ans Eingemachte gehen. Ich denke, hier sollte es keine Schubladisierungen geben, denn diese sind von hoher Bedeutung, vor allem fallen sie großteils in den Bereich der Verwaltungsreform.
Die Verfolgung und die Umsetzung sollten Ziel sein; nur so ist die Kontrolle sinnvoll und gewährleistet Effizienz. Eine Hilfestellung dazu wäre meines Erachtens ein Bericht der Bundesregierung über die nicht umgesetzten Empfehlungen.
In diesem Sinne möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht der Bundesregierung betreffend die Nichterfüllung von Anregungen des Rechnungshofes
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, künftig einen jährlichen Bericht betreffend die Gründe für das Nichtnachkommen der Anregungen des Rechnungshofes vorzulegen.“
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Es kann leicht sein, dass sehr wichtige Empfehlungen in der Schublade verschwinden. Das aber dürfen sie nicht. Anhand eines Berichtes könnten wir sie wenigstens einmal im Jahr aufarbeiten, schauen, warum da nichts weitergegangen ist. Man kann auch andere Ansätze dafür finden, das ist nicht das grundsätzliche Problem.
Wie die Regierung mit Empfehlungen des Rechungshofes oft umgeht, möchte ich anhand einer Anfrage, die ich an das Bundeskanzleramt gestellt habe, demonstrieren. Ich habe mir erlaubt, betreffend den vor Kurzem debattierten Bericht über den ORF anzufragen, wie es denn mit der Umsetzung der Empfehlungen steht. Die lapidare Antwort hiezu lautete, das sei sozusagen ein Privatverein, das Bundeskanzleramt sei nicht zuständig.
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