Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 135

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Das ist eigentlich eine Verhöhnung der Arbeit der Abgeordneten. Ich stelle fest, dass es nur logisch ist, dass dann, wenn die Instanz des Rechnungshofes – die ja auch auf­grund einer Empfehlung des Nationalrates prüfen kann, also sozusagen eine unterge­ordnete Instanz des Nationalrates ist – prüft und Ergebnisse feststellt, diese Ergebnis­se auch dem Interpellationsrecht der Abgeordneten unterliegen müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Alles andere ist meines Erachtens nicht nachvollziehbar.

Insofern, Herr Präsident des Rechnungshofes, danke für den Bericht. Ich hoffe, Sie alle werden unserem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury, Linder und Dr. Strutz.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Bericht der Bundesre­gierung betreffend die Nichterfüllung von Anregungen des Rechnungshofes

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4, Bericht des Rechungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/14 (III-101/606 d.B.), 55. Sitzung des Nationalrates

Der Rechnungshof ist ein unabhängiges Organ des Nationalrates und prüft die finan­ziell wirksame Tätigkeit des Staates nach den Prüfungsmaßstäben Sparsamkeit, Wirt­schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auf der Grundlage der Rechtmäßigkeit. Im Jahr 2009 legte der Rechnungshof dem Nationalrat insgesamt 13 Berichte mit 106 Beiträgen vor. Der erste Bericht enthielt 52 Wiedervorlagen. Zusätzlich veröffentlichte der Rechnungs­hof den EU-Finanzbericht 2008.

In seinen jeweiligen Schlussbemerkungen zu den einzelnen Prüfungen gibt der Rech­nungshof zusammenfassende Empfehlungen ab, in welcher Weise die geprüften Stel­len künftig effizienter, kostensparender und wirtschaftlicher arbeiten können. Es kommt aber immer häufiger vor, dass die Bundesregierung sowie die Verantwortlichen der ge­prüften Stellen den Empfehlungen des Rechungshofes in keinster Weise nähertreten, wie der Rechnungshof im Zuge von Follow-up-Überprüfungen immer wieder feststellen muss.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, künftig einen jährlichen Bericht betreffend die Gründe für das Nichtnachkommen der Anregungen des Rechnungshofes vorzulegen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.42.22

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Zum vorliegenden Bericht und der Systematik – bald schon das übliche Lob, aber


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