Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 137

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ich stelle nur fest, dass leider die Steiermark, jedenfalls auch Niederösterreich und phasenweise das Burgenland mit Häufungen von bestimmten Problemfällen auf sich aufmerksam machen. Warum das so ist, könnte man ja noch einmal extra untersu­chen.

Ich stelle bei dieser Gelegenheit fest, dass die Gemeindekontrolle auch dort schlecht funktioniert, wo die Bezirkshauptmannschaften – je nach Landessituation – mit einge­bunden sind. Ich kann Ihnen Dutzende Beispiele aufzählen, was da schon alles ge­schehen ist, dass die Gemeindeaufsichten in den Ländern, die ja sozusagen immer wieder parteipolitisch entsprechend besetzt werden, qua Konstruktion muss man schon fast sagen, oft auch nicht funktionieren. In der Steiermark wie in einigen anderen Bun­desländer ist man jetzt wenigstens so weit gekommen – im Sinn des Systems von Checks and Balances –, dass Rot Schwarz kontrolliert und umgekehrt. – Wir werden sehen, ob das wirklich hilft.

Wirklich helfen würde – und das ist der Punkt zum Schluss – eine klare Kompetenzzu­schreibung an die Rechnungshöfe. Mir wäre es am liebsten, ich habe es schon oft ge­sagt, dass für den Bundesrechnungshof – den Begriff gibt es nicht, aber um sie besser unterscheiden zu können – eine generelle Kontrollkompetenz verankert wird. Dann wird es in der Weisheit des Rechungshofes liegen, nach welchen wirtschaftlichen, aber auch anderen Indikatoren von Auffälligkeiten Richtung Misswirtschaft ausgewählterwei­se Gemeinden geprüft werden. Das ist ein sinnvolles System. Der Rechnungshof hat oft genug bewiesen, dass er vernünftig auswählt – und mit seinen Ressourcen vernünf­tig umgehen muss, um all diese Prüfaufgaben überhaupt noch bewältigen zu können.

Welche Rolle dann die Landesrechnungshöfe noch spielen, ist ein eigener Punkt. Von mir aus können sie auch alle Kompetenzen bekommen. Es wird dann, genau wie sonst auch, eben in der Abklärung der Prüfpläne angesiedelt sein, dass es nicht zu Über­schneidungen kommt, die ja nicht sinnvoll sind.

Das alles sollten wir zustande bringen. – Wenn es einen Kompromiss in der Mitte gibt, wie das in der Politik oft der Fall ist, wird das auch besser sein, als überhaupt keinen Kompromiss zu erreichen. Ich sage Ihnen nur, es spricht in Wahrheit nichts dagegen, dass die Rechnungshöfe diese Prüfkompetenz bekommen.

Letzter Punkt, weil wir uns heute Abend einmal auf Parteienebene hinsichtlich – hof­fentlich – einer Änderung des Parteiengesetzes treffen: In Österreich verbirgt sich da­hinter auch die Frage der Parteienfinanzierung, und zwar nicht nur der öffentlichen, die ausnehmend hoch ist, sondern auch der privaten Parteispenden. Gerade weil die öf­fentliche Finanzierung so hoch ist, sollte man meinen, dass die Regulierung und die Transparenz bei privaten Parteispenden – im Wesentlichen geht es um Großspen­den – ebenfalls entsprechend gut organisiert sind. Mitnichten! Österreich ist Schluss­licht in Europa, was die Transparenz betrifft. Laut einer APA-Meldung zum Tag gibt es im Großteil der EU eine Offenlegungspflicht, nicht so in Österreich. Wir sind Schluss­licht. Wir liegen hinter Albanien, wenn es um solche Dinge geht, und das kann nicht länger hingenommen werden!

Es ist ganz klar, wie die Agenda auszusehen hat: Wir müssen das Parteiengesetz aus­einandernehmen und zunächst einmal genau definieren, wer aller und was alles betrof­fen sein wird – also alle Vorfeldorganisationen und auch alle Typen von Spenden. Aber noch viel wichtiger ist es, einzelne Bestimmungen zu schärfen, um ein Spendenwä­sche-Verbot zu erreichen. In Deutschland ist bei Strafe verboten, was in Österreich das Gesetz ausdrücklich erwähnt, was geradezu als Einladung verstanden werden kann: Große Konzerne können der Industriellenvereinigung Geld zustecken und diese wie­derum den Parteien. – Super! Das scheint in der Form auch nirgendwo auf. Ein un­glaublicher Zustand! In Deutschland geht man dafür, wenn man erwischt wird, in den


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