Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 139

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wäre eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass da wirklich genau und gut geprüft wird. – Ich glaube, das wäre ein gangbarer, ja ein guter Weg, damit da wirklich nicht parteipolitisch hineinagiert wird. In vielen Ländern wird sehr nach Parteibuch geprüft, was nicht im Sinne dieser Institution ist. Das wäre also ein guter Schritt. Man müsste sich das auf politischer Ebene einmal überlegen, ich möchte das aber hier bei diesem Thema deponieren.

Ich glaube, auch von Ihrer Seite wären viele Probleme gelöst, wenn Sie als Institution des Bundes verschiedene Bereiche und Institutionen der Länder prüfen könnten, und zwar sachlich und überparteilich. – Das wäre notwendig, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Aufgefallen ist mir bei den Prüfungen im Jahre 2009 – in Kurzform: vielleicht die spek­takulärste – die ORF-Prüfung mit 57 Empfehlungen. Da muss man schon sagen, dass hier einiges im Argen liegt, wenn man in einer Institution 57 Missstände aufdeckt. Da sollte etwas geschehen.

Ich werde meine Ausführungen kurz halten und auf die Redezeit achten, weil gleich die Dringliche aufgerufen wird.

Ich möchte mich noch einmal herzlich beim Rechnungshof bedanken. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.45

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht des Rechnungshofes gibt einen kurzen Überblick über alle Prüfungen des Rechnungshofes im Berichtsjahr sowie über sonstige Aktivitäten. Außerdem befasst er sich mit einigen ausgewählten Spezi­althemen wie der Neuordnung des Finanzmanagements der Gebietskörperschaften, dem Stand der Verwaltungsreform, der Ausweitung der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes, den Auswirkungen der Haushaltsreform auf die künftige Prüftätigkeit und der Korruptionsbekämpfung. In übersichtlicher Form werden umgesetzte Empfeh­lungen beziehungsweise der noch vorhandene Nachholbedarf aller geprüften Stellen dargestellt.

Nun ein paar Worte zur Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes: Gerade für mich als Bürgermeisterin einer 3 600 Einwohner zählenden Gemeinde ist die Aus­weitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes auch auf kleinere Gemeinden von ganz zentraler Bedeutung. Bisher war der Bundesrechnungshof für die Prüfung der Gebarung von Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern vorgesehen. Dies sind zur­zeit 24 der 2 356 österreichischen Gemeinden.

Am 23. September des Vorjahres haben wir hier im Hohen Haus die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag aufgefordert, binnen sechs Monaten, also bis Ende März, einen Vorschlag zur Neuordnung der Prüfkompetenzen bezüglich Gemeinden vorzulegen. – Also sehr lange hat die Regierung nicht mehr Zeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, fest steht, dass die Gemeinden wesentliche Partner bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben, beim Stabilitätspakt und bei der Erfüllung der Maastricht-Kriterien sind und die Steuerzahler natürlich ein Recht darauf haben, dass mit den von ihnen bezahlten Steuern korrekt umgegangen wird. Das Ziel muss sein, Gemeinden zu prüfen und vor allem umfassend zu beraten. Die Erweiterung der Prüf­kompetenz des Bundesrechnungshofes muss jedoch einheitlich und korrekt ablaufen,


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