mehr, als eine Bankensteuer mit geschätzten Einnahmen von 500 bis 911 Mio. Euro bringen würde. Erschreckend ist umso mehr, dass die Bundesregierung bisher den Schutzschirm über diese „Bankbegünstigungen“ hielt.
Regierung verschiebt Budget und damit den Tag der Wahrheit für die Steuerzahler!
Budgetverschiebung zur wahltaktischen Tarnung kommender Belastungen
Das eigentliche Indiz dafür, dass diese Bundesregierung die dargestellten Belastungen und Steuererhöhungen tatsächlich umsetzen will, liegt in der Tatsache, dass die Vorlage eines Bundesfinanzgesetzes für 2011 aufgrund der im Herbst anstehenden Wahlen erst im nächsten Jahr erfolgen soll.
Budgetverschiebung als Tiefschlag für den Parlamentarismus und Missachtung der verfassungsrechtlichen Zielsetzungen
Der damit verbundene Tiefschlag für den Parlamentarismus wird kaltschnäuzig in Kauf genommen. Insbesondere ist die Begründung von Finanzminister Pröll, „die Aufgabe brauche Zeit“, in Hinblick auf die österreichische Verfassung mit aller Entschiedenheit abzulehnen. Denn nach der Verfassung hat grundsätzlich bis zehn Wochen vor Jahresende die Vorlage eines Bundesfinanzgesetzes für das darauf folgende Jahr zu erfolgen. Der geplante Weg über ein gesetzliches Budgetprovisorium dürfte demgegenüber zwar mangels ausdrücklicher Regelungen zulässig sein, allerdings den Sinn und Zweck des Gesetzes kontakarieren. So wird in der Literatur (vgl. Hengstschläger in Korinek/ Holoubek mwN) zu Recht die grundlose Budgetverschiebung als Rücktrittsgrund erwogen. Zudem wird die Möglichkeit der Budgetprovisorien unter dem Überbegriff „Nothaushaltsrecht“ kommentiert. Insofern stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt (Februar!) die Notwendigkeit eines Nothaushaltsrechts argumentiert. Wie schwerwiegend eine solche unbegründete Budgetverschiebung nach Ansicht des Gesetzgebers dennoch bewertet worden ist, lässt sich durch einen Blick auf die vorgesehenen Reaktionsmöglichkeiten auf eine solche Verschiebung verdeutlichen:
1.) Misstrauensvotum durch den Nationalrat
2.) Staatsrechtliche Anklage gegen Regierungsmitglieder
3.) Initiativantragsrecht für Opposition, da Bundesregierung Antragsmonopol verliert!
Budgetverschiebung und mögliche Nachteile für Österreich
Darüber hinaus werden von der Bundesregierung mögliche EU-rechtliche Sanktionen sowie Schädigungen des Rufes des Finanzplatzes Österreich außer Acht gelassen. Zu bedenken ist nämlich, dass die Regierung dem Rat der Europäischen Union aufgrund des bereits gegen Österreich eingeleiteten Defizitverfahrens bis zum 02.06.2010 Konsolidierungsstrategien vorgelegen muss, wie das Defizit abgebaut werden soll. Entscheidend dabei ist, dass nach Auforderung des Rates „in gewissen Grad in die Einzelheiten gegangen werden sollte“. Die Regierung verspricht insoweit, dass im Zuge der Erstellung des neuen Bundesfinanzrahmengesetzes die notwendigen Schritte gesetzt werden, so dass spätestens 2. Juni 2010 ein Nachweis wirksamer Maßnahmen vorgelegt werden könne.
Aber genau dies erscheint widersprüchlich, da das Bundesfinanzrahmengesetz nach dem Bundeshaushaltsgesetz „spätestens bis zum 30. April“ vorgelegt werden muss. So soll auf der einen Seite eine Budgetverschiebung im Oktober stattfinden, da angeblich die Verhandlungen über Sparmaßnahmen solange dauern würden. Andererseits will man schaffen, Ende April Sparmaßnahmen in gewisser Genauigkeit zu präsentieren!
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