lionen Euro prognostiziert – aber zumindest lenken derartige, streng nach dem im Florianiprinzip formulierten Forderungen von den aus dem Ruder gelaufene Gemeindefinanzen ab. Die Länder gehen zwischenzeitlich gegen die haushaltsrechtlichen Budgetpläne des Finanzministers in den Abwehrkampf und denken nicht daran, die vorgeschlagene mehrjährige Budgetplanung samt Vorausschau für die nächsten dreißig Jahre sowie regelmäßige Informationen und mehr Transparenz über die Finanzlage der Länder, welche Vorgaben seit 2009 auch die Budget-Erstellung des Bundes gelten, verpflichtend im eigenen Bereich zu übernehmen.
Welche Bedeutung der Bundeskanzler der Verwaltungsreform beimisst, lässt sich insbesondere an der Tatsache festmachen, dass dieser ein zum Thema „Verwaltungsreform“ für 15. Februar geplantes „Österreich-Gespräch“ kurzerhand absagte.
„Die Fachleute arbeiten schon lange an der Verwaltungsreform, dadurch seien genug Vorschläge da. Es seien schon genug Konzepte vorhanden, etwa zur Pensionsproblematik. Aber bisher habe auf Seiten der Regierung der Wille zu tiefgreifenden Reformen gefehlt,“ so der ob des Unwillens der Bundesregierung völlig zurecht ungeduldiger Rechnungshofpräsident Moser im Ö1 Morgenjournal vom 23.02.2010, um dann noch hinzufügen: „Wenn weiterhin Untätigkeit im Verwaltungsbereich herrsche, dann werde das Budget nur mittels Steuererhöhungen saniert werden können. Das schade wiederum der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs.“
Aufgrund der fehlenden Reformbereitschaft der Bundesregierung im Bereich der Verwaltung führt dazu, dass die längst notwendige Abschaffung von Privilegien insbesondere im Bereich der OeNB oder der ÖBB, wo immer noch nicht nachvollziehbare Pensionen lukriert werden können, ebenfalls auf die lange Bank geschoben wird.
So ist es im Parlament eben „Kurzarbeit“, weil keine (Regierungs)Vorlagen zu verhandeln sind. Der Grund, warum derzeit wenig weitergeht, wichtige Reformen nicht angegangen, sogar einfache Themen verschleppt werden, wird mittlerweile auch in den Medien richtig erkannt: Feigheit.
„Die Bundesregierung fürchtet sich vor den Wählern, heuer speziell im Burgenland, in Wien und der Steiermark. Beide Parteichefs zittern vor ihren Landeshauptleuten - an eine Verwaltungsreform, die diesen Namen verdient, glaubt niemand mehr.“ (Zitate aus dem Leitartikel von Eva Weissenberger in der Kleinen Zeitung vom 19. Februar 2010).
Die Amtszeit von Bundesminister
Stöger ist ausschließlich von Fehlleistungen
und Unvermögen gekennzeichnet.
Unvermögen zur
Reorganisation und zur nachhaltigen Sicherung
des österreichischen Gesundheitssystems
Die Zahlen der Statistik Austria zeigen es deutlich: Das österreichische Gesundheitssystem ist in seiner derzeitigen Form nicht mehr finanzierbar. Im Zeitraum von 1997 bis 2007 sind die Gesundheitsausgaben in Österreich um 52,4% gestiegen. Die finanzielle Lage der 19 Krankenversicherungen ist entsprechend desaströs. Die neun Gebietskrankenkassen sind mit wenigen Ausnahmen hoch verschuldet und haben zusätzlich auch noch verpflichtende Rücklagen in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro ausgeräumt. Dazu kommen die noch nicht mit offiziellen Zahlen belegten verminderten Beitragszahlungen des Jahres 2009 und der Folgejahre aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise.
Die Strukturen, Verantwortlichkeiten und Finanzierungsströme führen dazu, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht optimal eingesetzt werden. Medizinischer Fort-
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