2. Bei wievielen der im Regierungsprogramm mit einem Sternchen versehenen 82 Maßnahmen, die unter Budgetvorbehalt stehen, wurde über die Finanzierung bis jetzt schon positiv entschieden und wieviele davon sind wiederum schon umgesetzt?
3. Wann wird die Bundesregierung Struktur- und Verwaltungsreformen umsetzen, die eine ausgabenseitige Budgetsanierung ohne Einschnitte in den Leistungen ermöglichen? Warum wird die absehbare finanzielle Zwangslage der Gemeinden und Länder nicht für eine umfassende Struktur- und Verwaltungsreform genutzt?
4. Können Sie zusichern, dass die Mehrkosten durch die Krise jedenfalls bis 2013 vollständig bezahlt, kommende Gesetzgebungsperioden und Generationen damit nicht mehr belastet sein werden, und der Stabilitätspakt von Österreich zumindest 2013 wieder eingehalten wird? Wenn nein, warum wollen Sie diese Hausaufgaben der österreichischen Bundesregierung nicht erledigen?
5. Wird die Bundesregierung ihrer verfassungsmäßigen Pflicht zur Vorlage eines Bundesvoranschlagsentwurfs bis 10 Wochen vor Jahresende trotz der Landtagswahlen im Herbst termingerecht nachkommen? Wenn nein, wie begründen Sie dies gerade in einer Krise, die prompte Maßnahmen erfordert?
6. Wird die Bundesregierung den Empfehlungen des Europäischen Rates nachkommen, in denen gefordert wird, dass bis zum 02.06.2010 Konsolidierungsstrategien zu nennen sind, wobei „in gewissen Grad in die Einzelheiten gegangen werden sollte“? Werden Sie im Rahmen dessen detaillliertere Informationen als im Bundesfinanzrahmengesetz weitergeben?
7. Welches Verhältnis zwischen ausgabenseitigen und einnahmenseitigen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erstellung eines stabilitätspaktkonformen Budgets?
8. Können Sie für die Erstellung der Budgets 2011 bis 2013 Mehrbelastungen der Steuer- und Beitragszahler im Bereich
a. der Reduktion von Steuerbegünstigungen,
b. der Abgaben auf Grundeigentum,
c. der Besteuerung von Erbschaften,
d. der Abgaben auf Vermögenszuwächse,
e. der Besteuerung von Tabak, Alkohol und Glücksspiel,
f. der Umsatzsteuer,
g. der Besteuerung des Energie- und Umweltverbrauchs oder
h. der Sozialversicherungsbeiträge
ausschließen?
9. Wird die Bundesregierung eine stärkere Belastung
a. von Manager-Boni,
b. von Finanztransaktionen,
c. von spekulativen Finanzgeschäften oder
d. der Steuerersparnis durch Gewinnverlagerungen ins Ausland bzw. in Steuerparadiese
in Angriff nehmen? Wenn nein, warum nicht?
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