Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 182

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nes SG 1/20a, der als höchst krankheitserregend eingestuft wird und damit lebensge­fährlich ist.

16. August 2009

Für den Bereich der AGES-MED ist es klar: Erkranken drei Patienten unabhängig von­einander an ein und demselben Keim und müssen in einem Krankenhaus behandelt werden, handelt es sich um einen Ausbruch oder eine sogenannte Meldung „Verdacht auf“. Die Geschäftsstelle der Bundeskommission für Zoonosen im Gesundheitsminis­terium ist gemäß Zoonosen-Gesetz jetzt über den Ausbruch zu informieren. Dies un­terbleibt vorschriftswidrig. Auch der Bundesminister für Gesundheit wird angeblich nicht informiert.

Ende August 2009

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen im Gesundheitsministerium sollte bereits laufen. Da es sich um einen bundesländerübergreifenden Ausbruch handelt, hätte der Gesundheitsminister zu diesem Zeitpunkt die Verpflichtung gehabt, in seiner Funktion als Minister für Le­bensmitteluntersuchung aktiv zu werden:

1. Er hätte alle Bundesländer im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung auffordern müssen, sofort Schwerpunktkontrollen für Lebensmittel, in denen oft Listerien vorkom­men, durchzuführen!

2. Er hätte sicherstellen müssen, dass diese Proben im Bereich Lebensmitteluntersu­chung der AGES vorrangig untersucht werden!

3. Er hätte über seine Aufsichtsorgane im Haus, den Eigentümervertreter der AGES, und seine Aufsichtsräte sicherstellen müssen, dass die internen Kommunikationsstruk­turen in der AGES zum Wohle der österreichischen Konsumentinnen und Konsumen­ten reibungslos verlaufen!

Stattdessen: Der Minister weiß angeblich nichts, tut aber jedenfalls nichts!

September 2009

Lediglich im Bereich der AGES-MED nimmt der Prozess der Ausbruchsabklärung über das Kompetenzzentrum für Infektionsepidemiologie ohne spezielle Anordnungen weiter seinen Lauf.

Oktober 2009

Der erste Todesfall, wie es sich erst viel später herausstellt. Der Grund dafür ist, dass im zuständigen Referenzlabor aufgrund der falschen Risikoeinschätzung keine „Alarm­stufe Rot“ herrscht und Listerienproben weiterhin nur einige von vielen sind und daher auch nicht vorrangig untersucht werden.

Das Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheits­ministerium meint weiters: 29. Oktober 2009: 1. Besprechung im Rahmen der Arbeits­gruppe. Festgestellt wurde, dass aufgrund der vorliegenden Informationen der Ver­dacht auf einen bundesländerübergreifenden Ausbruch gegeben sein könnte. Erhebun­gen im Lebensmittel- und Humanbereich werden veranlasst. Vorbereitungen der erfor­derlichen Maßnahmen zur Aufklärung des Ausbruches.

Das vollkommene Versagen bei der Risikobewertung und dem Risikomanagement trotz Information der Bundeskommission für Zoonosen wird daraus ersichtlich, dass selbst am 29.Oktober zwar interne Beratungen erfolgten und lediglich Erhebungen im be­stehenden Proben- und Datenmaterial beginnen, jedoch keine Probenziehung über die


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