Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 226

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eingebracht im Zuge der Debatte der Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Österreich ist unregiert – RotSchwarz kassiert ungeniert!

Die aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit zu lebensmittelbedingten Krankheitsaus­brüchen und Todesfällen durch Listerien hat gezeigt, dass die derzeit bestehenden ge­setzlichen Instrumente zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit weiter verbessert wer­den müssen. Die Ablauforganisation der Kontrolle auf einzelbetrieblicher Ebene, die Umsetzung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) in der mittelbaren Bundesverwaltung durch die Länder und der Informationsfluss zu Bun­deseinrichtungen wie AGES und dem BMG ist verbesserungsbedürftig. Das BMG hat keine direkte Kontrollkompetenz auf der einzelbetrieblichen Ebene, die Vollziehung des LMSVG liegt im Verantwortungsbereich der Länder.

Es ist überdies notwendig, dass die Möglichkeiten der Information der Öffentlichkeit, der Konsumentinnen und Konsumenten – auf europäischer Ebene sowie national – er­gänzt und erweitert werden müssen.

Ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Information der Öffentlichkeit sind im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Verbesserung des Verbrauchervertrauens – als Grundlage eines starken Wirtschaftsstandortes Österreich und zum Schutz der ös­terreichischen Lebensmittel – erforderlich. Die Informationskette bei behördlich bean­standeten Lebensmitteln muss ausgebaut werden. Auch das Europäische Schnell­warnsystem RASFF muss von einem Schnellwarnsystem für Behörden (Lebensmittel­aufsicht) zu einem Schnellwarnsystem für die Menschen in Europa weiter entwickelt werden.

Die Auszeichnung des Ursprungs, der Herkunft, besonderer Produktionsweisen oder besonderer Qualitäten von Lebensmitteln stellt sowohl im Sinne der landwirtschaftli­chen Produktion, der Verarbeitung als auch der Verbrauchererwartung ein wichtiges Anliegen dar.

Ebenso versuchen EU-Mitgliedsländer verpflichtende Herkunftskennzeichnungen – ins­besondere zum Schutz vor Täuschung und Irreführung aber auch zur Chancenwah­rung der eigenen Primärproduzenten – bei bestimmten Lebensmitteln festzulegen. Ins­gesamt spricht sich in Umfragen eine Mehrheit der Europäer für verpflichtende Her­kunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln aus.

Nur wenn auf EU-Ebene hier eine entsprechende Bestimmung kommt, wären auch ausländische Lebensmittel, die in Österreich verkauft werden, dann auch als solche für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten erkennbar.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Bundesminister, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, werden daher ersucht,

auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass laufend aktuelle und hinreichend de­taillierte Informationen über die Risiken in Zusammenhang mit Lebens- und Futtermit­teln, die im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) den Behörden (Lebensmittelaufsicht) zur Verfügung stehen, mit voller Information auch den Konsumentinnen und Konsumenten in der EU aktiv zur Verfügung gestellt werden,

 


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