Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 227

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auf europäischer Ebene im Zuge der Verhandlungen zur EU-Informationsverordnung dafür einzutreten, dass neben unverarbeiteten Lebensmitteln auch bei verarbeiteten Lebensmitteln (z.B. Käse) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung – zumindest der wertbestimmenden Bestandteile – zu erfolgen hat,

auf europäischer Ebene Bestrebungen anderer Mitgliedstaaten, Regelungen zur ver­pflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln grundsätzlich zu begrüßen und derartige Regelungen im Rahmen eines Notifikationsverfahrens zu unterstützen,

dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbrau­cherschutzgesetzes (LMSVG) vorzulegen, die eine neue Bestimmung vorsieht, die dem Bundesminister für Gesundheit ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, bei einem bestätigten Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches und einem hinreichend begründeten Hinweis auf das / die den Krankheitsausbruch auslösenden Lebensmittel die Öffentlichkeit, d.h. die Konsumentinnen und Konsumenten zu infor­mieren,

jährlich einen Bericht dem Parlament zur Lebensmittelsicherheit sowie über die Vollzie­hung der Bestimmungen über Täuschungsschutz und Irreführung – der u.a. die Prüftä­tigkeit sowie Ergebnisse der Prüfung dokumentiert – vorzulegen und dafür eine gesetz­liche Verpflichtung in der kommenden Regierungsvorlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) vorzusehen,

in Österreich darauf hinzuwirken, dass die Informationskette verbreitert wird und die Marktteilnehmer, insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel – auf freiwilliger Basis – mit geeigneten Mitteln die Konsumentinnen und Konsumenten in den Verkaufsräum­lichkeiten über die Vermeidung von Risiken im Umgang mit „sensiblen Lebensmitteln im eigenen Haushalt“ verständlich informieren sowie

eine entsprechende, leicht verständliche Kennzeichnung (z.B. in Form von Piktogram­men) insbesondere von sensiblen Lebensmitteln hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu prüfen und wenn möglich, in Österreich einzuführen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


17.55.37

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bun­desminister! Meine Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute wirklich betroffen, um nicht zu sagen bestürzt. Wir haben sieben Tote, das ist eigentlich Betroffenheit genug, die man zeigen kann, auch in diesem Hohen Haus. Und bestürzt bin ich darüber, wie hier diskutiert wird, um Lösungen zu finden. Darüber wird nämlich gar nicht diskutiert, sondern hier wird versucht, parteipolitisches Kleingeld auf Kosten der Gesundheit der Konsumenten zu verdienen. Das lehne ich striktest ab, mei­ne Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Versuchen wir, gemeinsam aufzuarbeiten, was passiert ist! Wenn es Defizite in der In­formation gibt, wenn es Defizite in der Kontrolle gibt, dann sind wir es den Konsumen­ten in der Sekunde schuldig, diese Defizite aufzuzeigen (Abg. Grosz: Genau!), sie klar zu informieren, damit die Konsumenten in Österreich auch den entsprechenden Schutz und die Sicherheit für die Zukunft haben.

Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bitte Sie darum, uns auch darüber Auskunft zu geben, wo es diese Defizite gegeben hat, ob im Bund, ob bei den Lebensmittelbehörden im Bund oder im Land. Ich komme auch aus der Steiermark, und ich habe von der steirischen Lebensmittelbehörde, für die Franz Voves verantwort-


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