Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 225

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das Ministerium, sondern der Unternehmer zu informieren hat. Erst dann, wenn der Unternehmer nicht informiert und keine Rückrufaktion durchführt, ist das Bundesminis­terium verpflichtet, entsprechende Informationstätigkeiten vorzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Das entspricht dem europäischen Recht, und das entspricht dem ös­terreichischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Argumentation des BZÖ ist durchsichtig. Sie ist plump und stellt einen Privatwahlkampf des Kollegen Grosz dar, den er in der Steiermark führen soll, aber nicht hier in diesem Hohen Haus! (Beifall bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben allerdings auf euro­päischer Ebene Handlungsbedarf, und ich darf folgenden Entschließungsantrag (Abg. Grosz: Ach so!) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Rasinger betreffend Information der Öffentlichkeit bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und ge­sundheitsschädlichen Lebensmitteln einbringen.

Dieser Antrag sieht mehrere Maßnahmen vor. So soll das europäische Schnellwarn­system auch zu einem Schnellwarnsystem für die Menschen und für die Bürger wer­den. Auf EU-Ebene sollen die zuständigen Minister im Rahmen der Verhandlungen zur EU-Informationsverordnung dafür eintreten, dass neben unverarbeiteten Lebensmitteln auch bei verarbeiteten Lebensmitteln – das heißt Käse! – eine verpflichtende Herkunfts­kennzeichnung vorzunehmen ist. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich berichtige nämlich die Argumentation des BZÖ und der Freiheitlichen: Das ist nicht österreichisches Recht. Das ist europäisches Recht und muss auf der europäischen Ebene entschieden werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Jene Schuldigen ...! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Es soll weiters dem Bundesminister für Gesundheit die Möglichkeit eingeräumt werden, bei derartigen Infektionen die Öffentlichkeit entsprechend zu warnen. Die derzeitige Regelung beschränkt sich nur auf gesundheitsschädliche Lebensmittel. Wir wollen wei­ters einen Bericht zur Lebensmittelsicherheit haben, wie es einen Trinkwasserbericht gibt. Und wir wollen die Informationskette für die Konsumentinnen und Konsumenten unter Einbeziehung der Wirtschaft verbreitern. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Da­men und Herren! Das ist ein Maßnahmenkatalog, der sich an Europa richtet.

Lassen Sie mich abschließend eines festhalten: Bei Lebensmitteln geht es vor allem um Fragen der Lebensmittelsicherheit, in der Politik um Glaubwürdigkeit politischer Aussagen. Das betrifft auch die Aussagen und die politische Tätigkeit von BZÖ-Funk­tionären. Lebensmittel können einer Analyse und natürlich auch einer Risikobewertung unterzogen werden, ebenfalls die Aussagen des BZÖ. Hohes Haus! Dabei kommt nach diesen Behauptungen des BZÖ eine klare öffentliche Warnung heraus, und diese War­nung lautet: Wählen Sie nie BZÖ, glauben Sie niemandem vom BZÖ, diese Partei ist eine Gefahr für unser Land und unsere Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ.)

17.55


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und wurde wegen seines Umfanges auch verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Rasinger betreffend Information der Öffent­lichkeit bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen (Lebensmittelinfektionen) und gesundheitsschädlichen Lebensmitteln,

 


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